Art. 1 Berufsbild
Kleinmotorrad- und Fahrradmechanikerinnen und Kleinmotorrad- und Fahrradmechaniker auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie verrichten Wartungs- und Reparaturarbeiten an Systemen und Bauteilen von Motorrädern aller Art bis 125 cm3 und max. 11 kW und von gebräuchlichen Fahrrädern.
- b.
- Sie beheben Pannen an Kundenfahrzeugen, bereiten Fahrzeuge für die Verkehrszulassung vor und führen Probefahrten aus.
- c.
- Sie beachten branchenübliche Vorgaben und Vorschriften und sind sich der Wichtigkeit zur professionellen Ausübung ihrer Arbeit bewusst.
- d.
- Sie verwenden branchenspezifische Werkstatteinrichtungen, Maschinen und Geräte fachmännisch und sorgfältig und wenden für betriebliche Arbeitsabläufe Datenkommunikationssysteme an.
- e.
- Sie können mit internen und externen Personen anspruchsvolle Fachgespräche führen, können technische und technologische Zusammenhänge erklären und zeigen ökologisches Engagement.
- f.
- Sie befragen, informieren und beraten Kundinnen und Kunden, setzen geeignete Kommunikationsmittel ein und setzen Kundenwünsche in technisch und wirtschaftlich angepasste Arbeitsergebnisse um.
- g.
- Sie sind geschickt bei organisatorischen und planerischen Aufgaben, sind belastbar, qualitätsorientiert und handeln mit grosser Eigenverantwortung. Sie sind offen, laufend neue Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Mit Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitenden pflegen sie einen korrekten Umgang.