Art. 1 Berufsbild
Fahrradmechanikerinnen und Fahrradmechaniker auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie verrichten Wartungs- Reparatur- und Änderungsarbeiten an Systemen und Bauteilen von Fahrrädern aller Art und Elektrofahrrädern. Sie beachten branchenübliche Vorgaben und sind sich der Wichtigkeit zur professionellen Ausübung ihrer Arbeit bewusst.
- b.
- Sie sind bereit, mit internen und externen Personen anspruchsvolle Fachgespräche zu führen, können technische und technologische Zusammenhänge erklären und zeigen ökologisches Engagement.
- c.
- Sie befragen, informieren und beraten Kunden, setzen geeignete Kommunikationsmittel ein, beachten Vorschriften und sind gewillt Kundenwünsche in technisch und wirtschaftlich angepasste Arbeitsergebnisse umzusetzen. Sie können Fahrräder, Bekleidung sowie Zubehör professionell und bedarfsgerecht verkaufen.
- d.
- Sie verwenden branchenspezifische Werkstatteinrichtungen, Maschinen und Geräte sorgfältig und sind bereit, für betriebliche Arbeitsabläufe Datenkommunikationssysteme anzuwenden. Sie beurteilen den Zustand von Kundenfahrzeugen und führen Probefahrten aus.
- e.
- Sie sind geschickt bei organisatorischen und planerischen Aufgaben, sind belastbar, qualitätsorientiert und handeln mit grosser Eigenverantwortung. Sie sind offen, laufend neue Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und pflegen einen korrekten Umgang mit Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitenden.