Art. 1 Berufsbild
Coiffeusen auf Stufe EBA/Coiffeure auf Stufe EBA beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie betreuen Kundinnen und Kunden und schamponieren und pflegen deren Kopfhaut und Haare;
- b.
- Nach Absprache mit der verantwortlichen Fachperson schneiden sie die Haare der Kundinnen und Kunden. Sie beherrschen die Grundtechniken kompakte Form und gleichmässige Stufung;
- c.
- Nach Absprache mit der verantwortlichen Fachperson verändern sie Haare in Form und Farbe;
- d.
- Nach Absprache mit der verantwortlichen Fachperson formen und frisieren sie Haare;
- e.
- Sie pflegen und organisieren zusammen mit dem Team den Arbeitsplatz;
- f.
- Sie handeln kunden- und qualitätsorientiert und kommunizieren respektvoll und freundlich. Sie sorgen für eine angenehme Atmosphäre im Betrieb und integrieren sich in das Team;
- g.
- Sie schützen sich selbst und die Kundinnen und Kunden gegenüber Gefahren im betrieblichen Alltag und handeln umwelt- und kostenbewusst;
- h.
- Sie haben ein Interesse an Modetrends und sind bereit, sich laufend weiter zu bilden. Sie machen sich selbständig mit neuen Produkten vertraut und wenden diese nach Gebrauchsanweisung an.