Art. 1 Berufsbild
Papiertechnologinnen und Papiertechnologen auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie stellen mit modernsten Produktionsanlagen Papier oder Karton her. Sie kennen den Produktionsablauf von den Rohstoffen bis zum fertig ausgerüsteten Papier. Sie überwachen die Produktions- und Weiterverarbeitungsanlagen während des Fabrikationsvorganges und sind dafür verantwortlich, dass Papier und Karton die gewünschte Qualität erreicht.
- b.
- Sie sind in der Lage, einfache mechanische Unterhaltsarbeiten an den Produktions- und Weiterverarbeitungsanlagen selbstständig auszuführen.
- c.
- Sie arbeiten mit andern in einem Team produktiv zusammen und sorgen damit für reibungslose, betriebliche Prozesse.
- d.
- Sie halten bei der Ausführung ihrer Arbeiten insbesondere die Vorschriften in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz ein. Dem fachgerechten Umgang mit Chemikalien und Abfällen und dem Einsatz von Energie und Material messen sie besondere Bedeutung bei. Sie sind sich der Bedeutung der Vorschriften für die Natur und die umliegende Bevölkerung bewusst. Sie arbeiten gewissenhaft und systematisch und halten sich jederzeit an die betrieblichen Vorgaben und an die Anweisungen von vorgesetzten Personen.