Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Printmedienpraktikerinnen und Printmedienpraktiker auf Stufe EBA beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie entlasten Fachleute in den Bereichen Rollen-, Bogen- und Siebdruck, in der Druckweiterverarbeitung, in der Kartonage und Verpackung sowie in der Werbetechnik bei der Ausführung routinemässiger Berufstätigkeiten.
- b.
- Sie erbringen im Team eigenverantwortlich vielfältige handwerkliche Leistungen.
- c.
- Sie berücksichtigen bei der Arbeit die Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes.
- d.
- Sie gehen mit den Ressourcen sorgsam um.
2 Innerhalb des Berufs der Printmedienpraktikerin und des Printmedienpraktikers auf Stufe EBA gibt es folgende Schwerpunkte:
- a.
- Bogendruck;
- b.
- Rollendruck;
- c.
- Siebdruck;
- d.
- Kartonage und Verpackung;
- e.
- Druckweiterverarbeitung;
- f.
- Werbetechnik.
3 Der Schwerpunkt wird mit der Anmeldung zum Qualifikationsverfahren festgelegt.