1 Das Beitragsgesuch ist mittels eines Gesuchsformulars beim BAZL einzureichen. Das BAZL stellt das Gesuchsformular zur Verfügung.
2 Das Beitragsgesuch muss die folgenden Angaben enthalten:
a. Name und Adresse oder Firmenbezeichnung und Sitz des Gesuchstellers;
b. Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gesuchstellers;
c. Beschreibung der Massnahme und deren Wirksamkeit;
d. Beschreibung des Eigeninteresses des Gesuchstellers in Bezug auf die Umsetzung der Massnahme;
e. Höhe des beantragten Beitrags;
f. detaillierte Zusammenstellung der Kosten;
g. Nachweis der Eigenleistungen und Fremdleistungen;
h. weitere Finanzierungsquellen sowie Leistungen Dritter;
i. Beginn und Abschluss der Massnahme;
j. bei Gesuchstellern, die ihren Sitz oder Wohnsitz im Ausland haben: eine dem schweizerischen Handelsregisterauszug gleichwertige Urkunde;
k. bei Vereinen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind: die Beilage der Statuten;
l. Auszug aus dem Betreibungsregister;
m. Unterschrift des Gesuchstellers.
3 Das BAZL kann weitere Unterlagen anfordern.
4 Das Gesuch ist spätestens am 30. November für das nachfolgende Jahr einzureichen. Sind Beiträge für mehrjährige Massnahmen nach Artikel 7 Absatz 3 bereits festgelegt, so müssen sie nicht jährlich beantragt werden.
5 Wird eine Massnahme, für die bereits ein Beitrag beantragt oder zugesprochen wurde, wesentlich geändert, so sind die Änderungen dem BAZL mitzuteilen.