Art. 1 Berufsbild
Graveurinnen auf Stufe EFZ/Graveure auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- sie setzen Kundenwünsche und eigene Ideen in realisierbare und künstlerisch anspruchsvolle Entwürfe und Skizzen um. Dabei nutzen sie ihre Kenntnisse der Gestaltung im Bereich der Schriften, Grafiken, Heraldik und Ornamentik;
- b.
- sie be- und verarbeiten Werkstoffe manuell und maschinell mit qualitativ hochstehenden Gravuren. Dazu setzen sie spezielle Handwerkzeuge, Geräte und Graviermaschinen gekonnt, sorgfältig, und selbständig ein. Sie planen ihre Arbeiten auftragsorientiert und effizient;
- c.
- sie zeichnen sich aus durch kreatives Denken und Handeln, technisches Verständnis und gutes Vorstellungsvermögen. Sie arbeiten auftragsorientiert und gemäss den klassischen Vorstellungen und aktuellen Bedürfnissen.
- d.
- sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um.