Art. 1 Berufsbild
Veranstaltungsfachfrauen auf Stufe EFZ/Veranstaltungsfachmänner auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.5
- Sie installieren ton-, video-, beleuchtungs- und bühnentechnische Anlagen, richten sie ein und bedienen sie.
- b.6
- ...
- c.
- Sie integrieren neue Medien und deren Steuerungen im Veranstaltungsbereich und setzen diese bei Bedarf in einfacherem Umfang ein.
- d.
- Sie beurteilen und bewerten den Einsatz von Spezialeffekten während der Veranstaltung oder Produktion und setzen sie in Teilen ein.
- e.
- Sie beurteilen die sicherheitstechnischen Einrichtungen sowie die Sicherheit der räumlichen Gegebenheiten. Ausserdem setzen sie die einschlägigen Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in ihrer täglichen Arbeit um.
- f.
- Sie arbeiten strukturiert, gewährleisten wirtschaftliche Arbeitsabläufe und einen schonenden Umgang mit allen ihnen zu Verfügung stehenden Ressourcen als auch einen aktiven Umweltschutz im Sinn eines nachhaltigen Veranstaltungsmanagements.
5 Fassung gemäss Ziff. I der V des SBFI vom 16. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5211).
6 Aufgehoben durch Ziff. I der V des SBFI vom 16. Nov. 2020, mit Wirkung seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5211).