Art. 1 Berufsbild
Die Bäckerin-Konditorin-Confiseurin und der Bäcker-Konditor-Confiseur auf Stufe EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch die folgenden Haltungen aus:5
- a.
- Sie verarbeiten und veredeln Rohstoffe und Halbfabrikate zu konsumfertigen, qualitativ hochstehenden Konditoreiprodukten und je nach Wahl auch zu Bäckerei- oder Confiserieprodukten;
- b.6
- sie führen die Arbeiten mit den vorgegebenen Techniken, Geräten, Maschinen und Anlagen energieeffizient und wirtschaftlich aus;
- c.
- sie gestalten Produkte nach Vorgaben, welche die Kunden überzeugen und zum Kauf animieren;
- d.
- sie halten die Vorschriften der Hygiene, der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes pflichtbewusst ein;
- e.
- sie zeichnen sich durch Kundenorientierung sowie Sorgfalt aus und stellen damit eine hohe Qualität und Verlässlichkeit ihrer Arbeiten sicher.
5 Fassung gemäss Ziff. I der V des SBFI vom 1. Nov. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6575).
6 Fassung gemäss Ziff. I der V des SBFI vom 1. Nov. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6575).