Art. 1 Berufsbild
Orthopädieschuhmacherinnen auf Stufe EFZ/Orthopädieschuhmacher auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie stellen orthopädieschuhtechnische Hilfsmittel wie Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, orthopädische Mass- und Serienschuhe, Orthesen und Prothesen her und nehmen Reparaturen an diesen Produkten vor.
- b.
- Sie verarbeiten die Materialien und Halbfabrikate fachgerecht zu qualitativ hochstehenden Produkten und nutzen ihre grundlegenden Kenntnisse in Anatomie, Pathologie und Biomechanik.
- c.
- Sie setzen die geeigneten Techniken, Werkzeuge, Apparate und Maschinen gemäss Vorgaben ein und gestalten ihre Arbeitsprozesse effizient.
- d.
- Sie gehen mit den Betriebseinrichtungen wirtschaftlich, sorgfältig und umweltschonend um.
- e.
- Sie setzen Kundenwünsche beziehungsweise Werkstattvorlagen fachgerecht um.
- f.
- Sie arbeiten gemäss den Vorschriften zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz.