Art. 1 Berufsbild
Gebäudereinigerinnen auf Stufe EBA/Gebäudereiniger auf Stufe EBA beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie beschäftigen sich mit der Reinigung, der Pflege und der Werterhaltung von Objekten wie Immobilien und Verkehrsmittel sowie deren Einrichtungen und Mobiliar;
- b.
- Sie setzen beim Unterhalt der Objekte und bei einfachen Arbeiten im Rahmen von Spezialreinigungen Maschinen, Geräte, Reinigungschemie und Hilfsmittel gemäss Auftrag wirtschaftlich und umweltschonend ein;
- c.
- Sie zeichnen sich durch Kundenorientierung und Sorgfalt aus und stellen damit eine hohe Qualität und Verlässlichkeit ihrer Arbeiten sicher;
- d.
- Sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit wie auch der Hygiene mit den geeigneten Massnahmen pflichtbewusst um.