Art. 1 Berufsbild
Plattenlegerinnen auf Stufe EFZ und Plattenleger auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie sind Fachleute im Verlegen von Plattenmaterialien. Sie verkleiden damit Wände, Böden, Treppen und Sockel im Innen- und Aussenbereich. Die zu verlegenden Materialien bestehen aus Keramik, Naturstein, Kunststein, Mosaik und Asphalt. Sie arbeiten in Neu- und Umbauten von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Bauten für Industrie und Gewerbe sowie öffentlichen Bauten.
- b.
- Sie arbeiten selbständig, kompetent und umweltschonend und verfügen über praktisch-technisches Geschick und Interesse an arbeitsorganisatorischen und planerischen Aufgaben. Sie handeln kundenfreundlich und verfügen über angemessene Flexibilität.
- c.
- Sie sind fähig, Probleme und Aufgaben ganzheitlich und handlungsorientiert zu lösen sowie angemessene Führungsaufgaben verantwortungsvoll zu übernehmen.