Art. 1 Berufsbild
Drogistinnen auf Stufe EFZ/Drogisten auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie sind Fachpersonen für die Selbstmedikation sowie für die Gesundheits-, die Schönheits- und die Sachpflege. Sie beraten in diesen Bereichen die Kundinnen und Kunden bedürfnisorientiert in der lokalen sowie einer zweiten Landessprache.
- b.
- Mit ihrem umfassenden Wissen über die ganzheitliche Gesundheitspflege und dem Wissen über mögliche Krankheitsentstehungen sind sie imstande, Wirkstoffe der Selbstmedikation sowie Produkte und Dienstleistungen der Schönheits- und der Sachpflege zu verkaufen.
- c.
- Sie sind in der Lage, Arzneimittel nach eigener Formel (Hausspezialitäten) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften herzustellen.
- d.
- Sie setzen die Geschäftsstrategie unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Grundlagen um, optimieren den Warenfluss und erledigen administrative sowie verkaufsfördernde Tätigkeiten.
- e.
- Die Teamfähigkeit und Teamorientierung, der Kontakt im Umfeld des Gesundheitswesens, das ökologische und umweltschonende Verhalten sowie ein zielgerichteter und offener Kontakt zu den Kundinnen und Kunden gehören zu ihrem beruflichen Alltag.