Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkt
1 Holzbearbeiterinnen und Holzbearbeiter auf Stufe EBA beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Holz, Wald und Holzbranche und nutzen diese für ihre Arbeiten.
- b.
- Sie setzen ihre Handmaschinen, Handwerkzeuge und stationären Maschinen fachgerecht, sicher und effizient ein.
- c.
- Sie stellen Fabrikate mit Produktionsanlagen fachgerecht her und verpacken und lagern diese fachgerecht.
- d.
- Sie montieren Bauteile fachgerecht mit den geeigneten Handwerkzeugen, Maschinen und Materialen.
- e.
- Sie gestalten die Arbeitsabläufe effizient, sind belastbar und bereit, sich an ändernde Arbeitsbedingungen und Anforderungen angemessen anzupassen.
- f.
- Sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um.
2 Innerhalb des Berufs der Holzbearbeiterin und des Holzbearbeiters auf Stufe EBA gibt es folgende Schwerpunkte:
- a.
- Industrie;
- b.
- Werk und Bau.
3 Der Schwerpunkt wird bei Prüfungsanmeldung angegeben.