Art. 1
Die Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein wird in der von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt am 2. Juni 20102 beschlossenen Fassung auf der Rheinstrecke von der schweizerischen Landesgrenze bis zur Mittleren Rheinbrücke in Basel auf den 1. Juli 2011 in Kraft gesetzt.
2 Der Text dieser Verordnung wird nicht in der AS veröffentlicht (AS 2011 3655; 2012 703, 7155; 2013 743; 2015 367, 2361, 2363; 2016 525, 2599; 2017 669, 699; 2018 2681; 2019 1127, 1129, 2677; 2021 850). Er kann beim Bundesamt für Verkehr, Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen kostenlos eingesehen oder im Internet unter www.bav.admin.ch > Rechtliches > Weitere Rechtsgrundlagen und Vorschriften > Internationale Vereinbarungen > Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein oder www.ccr-zkr.org > Dokumente > ZKR Verordnungen > Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (in deutscher und französischer Sprache) abgerufen werden. Separatdrucke sind beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern erhältlich.