Art. 1 Berufsbild
Formenpraktikerinnen auf Stufe EBA/Formenpraktiker auf Stufe EBA beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie stellen Formen und Modelle für verschiedene Verfahren und Anwendungen her;
- b.
- Sie konstruieren Formen und Modelle und fertigen sie manuell oder maschinell an. Dabei setzen sie ihre handwerklichen Fähigkeiten und Fertigkeiten gezielt und gemäss Vorgaben ein;
- c.
- Sie erarbeiten funktionale Lösungen; dabei denken und handeln sie kundenorientiert und wirtschaftlich. Sie realisieren ihre Aufträge und Projekte systematisch;
- d.
- Sie beachten bei ihrer Tätigkeit die Grundsätze der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes.