Art. 1 Berufsbild
Formenbauerinnen auf Stufe EFZ/Formenbauer auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.6
- Sie stellen Formen, Modelle und Werkzeuge für verschiedene Produktionsverfahren her.
- b.7
- Sie bauen Prototypen und produzieren Teile in unterschiedlichen Materialien für einen vielfältigen Anwendungsbereich; sie konstruieren die Produkte und fertigen sie manuell oder maschinell; dabei setzen sie digitale Technologien wie Computer Aided Design (CAD) und Computer Aided Manufacturing (CAM) für die Konstruktion und Fertigung gezielt und umfassend ein.
- c.
- Sie denken und handeln kundenorientiert und wirtschaftlich; sie erarbeiten prozessübergreifende Lösungen; ihre Aufträge und Projekte realisieren sie systematisch und selbständig.
- d.
- Sie beachten bei ihrer Tätigkeit die Grundsätze der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes.
6 Fassung gemäss Ziff. I der V des SBFI vom 1. Juni 2021, in Kraft seit 1. Juli 2021 (AS 2021 343).
7 Fassung gemäss Ziff. I der V des SBFI vom 1. Juni 2021, in Kraft seit 1. Juli 2021 (AS 2021 343).