Art. 1 Berufsbild
1 Formenbauerinnen auf Stufe EFZ/Formenbauer auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie stellen Formen und Modelle für verschiedene Verfahren und Anwendungen her;
- b.
- Sie konstruieren Formen und Modelle und fertigen sie manuell oder maschinell an. Dabei setzen sie die Technik des CAD und CAM für die Konstruktion und Fertigung gezielt und umfassend ein;
- c.
- Sie denken und handeln kundenorientiert und wirtschaftlich. Sie erarbeiten prozessübergreifende Lösungen. Ihre Aufträge und Projekte realisieren sie systematisch und selbständig;
- d.
- Sie beachten bei ihrer Tätigkeit die Grundsätze der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes.