Art. 1 Berufsbild
1 Gebäudetechnikplanerin/Gebäudetechnikplaner Heizung auf Stufe EFZ, Gebäudetechnikplanerin/Gebäudetechnikplaner Lüftung auf Stufe EFZ und Gebäudetechnikplanerin/Gebäudetechnikplaner Sanitär auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie planen und berechnen energieeffiziente gebäudetechnische Anlagen. Dabei berücksichtigen sie Aspekte der Nachhaltigkeit;
- b.
- Sie wirken mit bei der Fachkoordination, der Kontrolle von Montagearbeiten sowie bei Inbetriebsetzungsarbeiten;
- c.
- Sie erledigen ihre Arbeit an ihrem Hauptarbeitsplatz im Büro mit Hilfe von Berechnungs- und Planungssoftware. Sie erstellen einzelne Bau- und Anlageskizzen auch von Hand;
- d.
- Sie arbeiten selbständig, kompetent und effizient. Dabei verfügen sie über planerisches und organisatorisches Geschick. Sie handeln kundenfreundlich und flexibel.
2 Der Beruf wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.