Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Oberflächenpraktikerinnen auf Stufe EBA und Oberflächenpraktiker auf Stufe EBA beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie verstehen die Abläufe im Zusammenhang mit der Bearbeitung von unterschiedlichen Materialoberflächen.
- b.
- Sie führen Arbeiten im Bereich der Oberflächenbeschichtung auf Anweisung gemäss den Spezifikationen des Auftraggebers aus.
- c.
- Sie führen ihre Arbeiten fachgerecht, unter Beachtung der wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkte aus.
- d.
- Sie führen zugewiesene Arbeiten selbstständig aus, verfügen über eine für ihre Aufgaben nötige naturwissenschaftliche Grundausbildung und praktische Geschicklichkeit. Sie sind zuverlässig und belastbar.
- e.
- Sie beachten bei ihrer Arbeit die sicherheitstechnischen Vorschriften, planen Arbeiten so, dass Unfälle vermieden werden und die Umwelt geschützt wird.
- f.
- Sie gehen mit den Ressourcen sorgsam um.
2 Innerhalb des Berufs der Oberflächenpraktikerin auf Stufe EBA oder des Oberflächenpraktiker auf Stufe EBA gibt es folgende Schwerpunkte:
- a.
- Feuerverzinken;
- b.
- Galvanisieren;
- c.
- Anodisieren.
3 Der Schwerpunkt wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.