Art. 1 Berufsbild
Betonwerkerinnen auf Stufe EFZ und Betonwerker auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie verfügen über die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbstständigen Erstellung und Bearbeitung von Betonbauteilen;
- b.
- Sie halten ihre Arbeiten in einfacher Weise schriftlich, rechnerisch und zeichnerisch fest;
- c.
- Sie berücksichtigen die Vorschriften über die Arbeitssicherheit, den Gesundheits- und Umweltschutz und setzen diese um;
- d.
- Sie erbringen ihre Leistungen ökonomisch, ökologisch, bautechnisch korrekt sowie normen- und gesetzeskonform;
- e.
- Sie zeichnen sich aus durch eigenverantwortliches Handeln, Lernbereitschaft, Teamfähigkeit und Belastbarkeit.