Art. 1 Berufsbild
Glasmalerinnen auf Stufe EFZ und Glasmaler auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie sind Fachleute für die Gestaltung, Ausführung und Erhaltung von Glasmalereien, Kunstverglasungen und künstlerisch gestalteten Verglasungen aller Art.
- b.
- Sie arbeiten selbständig und kompetent sowie energieeffizient und umweltschonend und verfügen über praktisch-technisches Geschick und Interesse an arbeitsorganisatorischen Aufgaben. Sie handeln kundenorientiert und verfügen über angemessene Flexibilität.
- c.
- Sie sind fähig, Probleme und Aufgaben ganzheitlich zu lösen sowie angemessene Führungsaufgaben verantwortungsvoll zu übernehmen.