Art. 1 Berufsbild
Fahrzeugschlosserinnen auf Stufe EFZ/Fahrzeugschlosser auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie befassen sich mit der Herstellung und Instandhaltung von Fahrwerken und besonderen Fahrzeugaufbauten von Personen-, Nutz- und Spezialfahrzeugen und deren Anhängern.
- b.
- Sie sind mit den Besonderheiten der Nutzfahrzeugtechnik von Zugfahrzeugen und Anhängern vertraut.
- c.
- Sie kennen die speziellen Anforderungen an Fahrzeuge für den kommerziellen Personen- und Gütertransport.
- d.
- Sie können individuelle Wünsche ihrer Kundinnen und Kunden in Bezug auf Änderungen an Fahrzeugen umsetzen.
- e.
- Sie sind in der Lage, hydraulische und pneumatische Anlagen in Zusammenhang mit der Fahrzeugelektrik nach Anleitung einzubauen und zu überprüfen.
- f.
- Sie verhalten sich bewusst ökologisch und können mit Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern, Kundinnen und Kunden korrekt und angemessen umgehen. Sie zeigen Geschick beim Lernen sowie für organisatorische und planerische Aufgaben. Zudem sind sie angemessen flexibel und selbstständig.