Art. 1 Berufsbild
Hufschmiedinnen und Hufschmiede EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie beraten Pferdehalterinnen und -halter in Fragen der Gesundheit und der Bedürfnisse der Tiere, im Besonderen bezüglich geeigneter Hufpflege und suchen im Bedarfsfall mit dem Tierarzt oder der Tierärztin nach artgerechten Lösungen.
- b.
- Sie arbeiten sowohl in der Werkstatt als auch an mobilen Arbeitsplätzen und sind dabei in der Lage, eine technisch und wirtschaftlich angepasste, tier- und kundengerechte Hufschmiedetechnik anzuwenden.
- c.
- Sie entscheiden je nach Einsatz, Gangart und Stellung der Tiere, welche Beschlagstechnik die geeignete ist, und beherrschen die für Pferde, Esel und Maultiere aktuelle und angepasste Technik des Hufbeschlags. Zudem können sie die passenden Hufpflege- und Hufschutzprodukte anwenden.
- d.
- Sie können mit den Tieren sowie den Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Kundinnen und Kunden korrekt und der Situation und den Bedürfnissen angepasst umgehen.
- e.
- Sie zeigen ökologisches Engagement, sind lernbereit und lernfähig, geschickt bei organisatorischen und planerischen Aufgaben und finden tiergerechte sowie wirtschaftlich angepasste Lösungen.
- f.
- Sie sind belastbar, angemessen flexibel und arbeiten selbstständig.