Art. 1 Berufsbezeichnung und Berufsbild
1 Die Berufsbezeichnung ist Mechanikpraktikerin EBA oder Mechanikpraktiker EBA.
2 Mechanikpraktikerinnen EBA und Mechanikpraktiker EBA arbeiten im Maschinenbau, in der Metallbearbeitung und im Anlagen- und Apparatebau. Sie führen einfachere Arbeiten in der Fertigung aus und verstehen mit Handwerkzeugen, technischen Einrichtungen sowie Mess- und Prüfmitteln umzugehen. Sie wirken mit bei Arbeitsprozessen wie in der Montage, Instandhaltung oder Wartung von Maschinen und Anlagen. Sie führen die Arbeiten unter Berücksichtigung der Energie- und Ressourceneffizienz aus.6
Mechanikpraktikerinnen EBA und Mechanikpraktiker EBA realisieren ihre Aufträge unter Anleitung systematisch, effizient und weitgehend selbstständig. Sie sind es auch gewohnt im Team zu arbeiten. Sie beachten die Grundsätze der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes.
6 Fassung vom 9. November 2015, in Kraft seit 1. Januar 2016