(Art. 127 Abs. 1 und 131 Bst. b FinfraG)54
1 Der Angebotsprospekt enthält eine Beschreibung der Rechte, die mit den zum Tausch angebotenen Effekten verbunden sind, insbesondere der gesellschaftlichen und finanziellen Rechte sowie der Übertragbarkeit der Effekten.
2 Sind die zum Tausch angebotenen Effekten an einer Börse kotiert, so enthält der Angebotsprospekt mindestens die folgenden Angaben:
- a.
- Ort der Kotierung;
- b.
- allfällige Absichten des Anbieters zu deren Dekotierung und die Grundzüge des Verfahrens;
- c.
- Schwellenwerte zur Offenlegung von Beteiligungen;
- d.
- bedeutende Aktionärinnen und Aktionäre, soweit der Anbieter von ihnen Kenntnis hat;
- e.
- Schwellenwerte, welche eine Angebotspflicht auslösen;
- f.
- Darstellung der Kursentwicklung der letzten drei Jahre der zum Tausch angebotenen Effekten.
3 Der Angebotsprospekt gibt an, wo die drei letzten Jahresberichte der Gesellschaft, deren Effekten zum Umtausch angeboten werden, sowie der letzte Zwischenbericht rasch und kostenlos bezogen werden können.
4 Der Angebotsprospekt enthält zudem Angaben über bedeutende Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten der Gesellschaft, deren Effekten zum Umtausch angeboten werden, die seit dem letzten Jahres- oder Zwischenbericht eingetreten sind. Sind keine solchen Veränderungen eingetreten, so ist dies im Angebotsprospekt zu bestätigen.
5 Der Angebotsprospekt enthält Angaben zu den erwarteten Auswirkungen eines erfolgreichen Angebotes auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, deren Effekten zum Tausch angeboten werden.
6 Bei einem Tauschangebot gegen Effekten, die nicht an einer Börse kotiert sind oder deren Markt illiquid ist, hat der Angebotsprospekt eine Bewertung der zum Tausch angebotenen Effekten zu enthalten (Art. 46 FinfraV-FINMA55).56
7 An einer Börse im Ausland kotierte Effekten, die zum Umtausch angeboten werden, gelten nur dann im Sinne dieses Artikels als «an einer Börse kotiert», wenn die Voraussetzungen der Kotierung an der ausländischen Börse mit denen an einer schweizerischen Börse gleichwertig sind.