Art. 1 Berufsbezeichnung und Berufsbild
1 Die Berufsbezeichnungen sind:
Gemüsegärtnerin EFZ / Gemüsegärtner EFZ,
Geflügelfachfrau EFZ / Geflügelfachmann EFZ,
Landwirtin EFZ / Landwirt EFZ,
Obstfachfrau EFZ / Obstfachmann EFZ,
Weintechnologin EFZ / Weintechnologe EFZ,
Winzerin EFZ / Winzer EFZ.
2 Die Berufsleute des Berufsfeldes Landwirtschaft und deren Berufe beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie erfüllen die multifunktionellen Aufgaben der Landwirtschaft und der Veredelung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen fachgerecht und selbstständig;
- b.
- Sie arbeiten auf Produktions- und Verarbeitungsbetrieben von landwirtschaftlichen Produkten;
- c.
- Sie befassen sich mit wirtschaftlichen, gesetzlichen, technischen, sozialen und ökologischen Zusammenhängen;
- d.
- Sie kennen die Prozesse entlang der Wertschöpfungskette von der Produktion über die Verarbeitung und Vermarktung;
- e.
- Sie verhalten sich fachlich, sozial und methodisch kompetent;
- f.
- Sie verfügen über die notwendigen Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft und interessieren sich für das gesellschaftliche, politische und kulturelle Leben;
- g.
- Sie fördern ihre Persönlichkeit sowie das Verantwortungsbewusstsein durch die permanente Weiterbildung.
3 Innerhalb des Berufsfeldes Landwirtschaft und deren Berufe gibt es den Schwerpunkt Biolandbau für folgende Berufe:
Gemüsegärtnerin EFZ / Gemüsegärtner EFZ,
Geflügelfachfrau EFZ / Geflügelfachmann EFZ,
Landwirtin EFZ / Landwirt EFZ,
Obstfachfrau EFZ / Obstfachmann EFZ,
Winzerin EFZ / Winzer EFZ.
4 Der Schwerpunkt wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.