0.955.146.31
AS 2008 2539
In Kraft getreten am 22. April 2008
(Stand am 22. April 2008)
Übersetzung1
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für Völkerrecht DV 3003 Bern | Bern, den 22. April 2008 Ihre Exzellenz Herr Nobuyasu Abe Botschafter von Japan in der Schweiz Bern |
Exzellenz,
Ich habe die Ehre, den Empfang der von heute datierenden Note Ihrer Exzellenz zu bestätigen, welche lautet wie folgt:
«Ich habe die Ehre, mich auf die kürzlichen Gespräche zwischen Vertretern der Regierungen von Japan und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Teilung von im Kanton Zürich eingezogenen Vermögenswerten zwischen den beiden Regierungen im Geldwäschereifall Susumu Kajiyama zu beziehen, und schlage namens der Regierung von Japan folgende Abmachung vor:
Weiter habe ich die Ehre, vorzuschlagen, dass diese Note und die Antwortnote Ihrer Exzellenz, welche diese Abmachung namens der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bestätigt, eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen darstellt, welche am Datum der Antwortnote Ihrer Exzellenz in Kraft treten wird.»
Ich habe weiter die Ehre, namens der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft die vorgenannte Abmachung zu bestätigen und stimme überein, dass die Note Ihrer Exzellenz und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen darstellt, welche am Datum dieser Antwortnote in Kraft tritt.
Ich benutze auch diesen Anlass, um Ihre Exzellenz meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Botschafter Paul Seger
Direktor
1 Übersetzung des englischen Originaltextes.