Art. 1 Berufsbezeichnung und Berufsbild
1 Die Berufsbezeichnung ist Floristin EBA oder Florist EBA.
2 Floristinnen EBA und Floristen EBA verfügen über die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, um pflanzliche Werkstoffe wie Schnittblumen und Pflanzen zu behandeln, zu pflegen und zu verarbeiten. Dabei beherrschen sie die entsprechenden Techniken und setzen Werkstoffe und Hilfsmittel fachgerecht und ökologisch sinnvoll ein. Sie sind fähig, einen einfachen Verkauf durchzuführen.
Um die einzelnen Arbeiten kompetent ausführen zu können, verfügen Floristinnen EBA und Floristen EBA über soziales Engagement und Interesse für ihre Aufgaben. Sie denken und handeln kundenorientiert und zeichnen sich durch handwerkliche Fähigkeiten aus.