Art. 1 Berufsbezeichnung und Berufsbild
1 Die Berufsbezeichnung ist Floristin EFZ oder Florist EFZ.
2 Floristinnen EFZ und Floristen EFZ verfügen über die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, um pflanzliche Werkstoffe wie Schnittblumen und Pflanzen zu behandeln, zu pflegen und zu verarbeiten. Dabei beherrschen sie die entsprechenden Techniken und setzen Werkstoffe und Hilfsmittel fachgerecht, ökologisch sinnvoll sowie den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden entsprechend ein. Sie sind fähig, Kundinnen und Kunden umfassend zu beraten, das Angebot und die Dienstleistungen zu präsentieren und zu verkaufen.
Um die einzelnen Arbeiten kompetent und kundenorientiert ausführen zu können, verfügen Floristinnen EFZ und Floristen EFZ über soziales Engagement und Interesse für organisatorische Aufgaben. Sie denken und handeln kundenorientiert und zeichnen sich durch handwerkliche und gestalterische Fähigkeiten aus.