Begriffe | Begriffsbestimmungen |
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Auslese/Sélection/ Selezione | Bezeichnung für einen Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung nach der kantonalen Gesetzgebung. |
Beerenauslese/ Sélection de grains nobles | Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung, erzeugt aus Trauben mit Edelfäulebefall. Der natürliche Mindestzuckergehalt wird von den Kantonen festgelegt. Er beträgt mindestens 26,0 °Brix67. Jede Anreicherung bzw. Konzentration ist verboten. |
Beerli/Beerliwein | Rotwein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung, verarbeitet ohne Kämme. |
Château/Castello/ Schloss | Bezeichnung für einen Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung nach der kantonalen Gesetzgebung. |
Eiswein/Vin de glace | Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung aus zum Erntezeitpunkt am Stock gefrorenen Trauben, die vor dem Auftauen gekeltert werden. Die Lese muss bei einer Temperatur von –7 °C oder tiefer erfolgen. Jede Anreicherung oder Konzentration ist verboten. Alkoholgehalt von mindestens 15 % vol, bzw. mindestens 25,3 °Brix. |
Federweiss/ Weissherbst | Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung aus der Deutschschweiz, erzeugt aus roten Trauben, die vor oder zu Beginn der Gärung gepresst werden. |
Flétri, flétri sur souche | Süsswein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung aus am Stock getrockneten Trauben mit einem potentiellen Alkoholgehalt von mindestens 13 % vol, dem weder Alkohol, Zucker oder Traubensaftkonzentrat zugesetzt wurde und der nach der normalen Gärung noch Restzucker enthält. Jede Anreicherung bzw. Konzentration ist verboten. Bezeichnungen wie mi-flétri, semi-flétri usw. sind nicht gestattet. |
Gletscherwein/ Vin des Glaciers | Wein aus dem Kanton Wallis mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung nach kantonaler Gesetzgebung. |
OEil-de-Perdrix | Rosé-Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung, hergestellt aus Trauben der Sorte Blauburgunder. Er darf ausschliesslich bis zu 10 % Grau- oder Weissburgunder enthalten. |
Passerillé/Strohwein/ Sforzato | Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung, hergestellt aus weissen oder roten, auf Stroh, Horden, Lattenkisten oder nach einer anderen geeigneten Methode getrockneten Trauben. Jede Anreicherung bzw. Konzentration ist verboten. |
Pressé doux/Süssdruck | Rosé-Wein, hergestellt aus roten Trauben, die vor oderwährend des Gärungsbeginns gekeltert werden. |
Primeur/Novello/ Vin nouveau | Wein, der vor Ende des Erntejahres verarbeitet und abgefüllt wird. |
Reserve/Réserve/ Riserva/Reserva | Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung nach kantonaler Gesetzgebung, der nach einem Reifungsprozess von mindestens 18 Monaten ab dem 1. Oktober des Erntejahres für Rotweine bzw. von 12 Monaten ab dem 1. Oktober des Erntejahres für Weissweine auf den Markt gelangt. |
Schiller («Schillerwein») | Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung, hergestellt aus roten und weissen Trauben, die aus derselben Parzelle stammen und gemeinsam verarbeitet wurden. |
Spätlese/ Vendange tardive/ Vendemmia tardiva | Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung aus Trauben, die nach Kriterien der kantonalen Gesetzgebungen geerntet werden. Der natürliche Zuckergehalt muss über dem Jahresdurchschnitt liegen. |
Sur lie(s)/auf der Hefe ausgebaut | Wein, der während mindestens eines Winters auf Hefe ausgebaut wird. |
Trockenbeerenauslese | Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung aus am Stock getrockneten Trauben, die nach Deutschschweizer Tradition geerntet und verarbeitet werden. Natürlicher Zuckergehalt von mindestens 34,3 °Brix. Jede Anreicherung bzw. Konzentration ist verboten. |
Village(s) | Bezeichnung für einen Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung nach der kantonalen Gesetzgebung. |
Vin doux naturel | Synonym für Likörwein entsprechend einer genauen kantonalen Vorschrift betreffend Produktionsbeschränkung und Zuckergehalt. Jede Anreicherung bzw. Konzentration ist verboten. |