Art. 1 Berufsbezeichnung und Berufsbild
1 Die Berufsbezeichnung ist Lebensmittelpraktikerin EBA oder Lebensmittelpraktiker EBA.
2 Lebensmittelpraktikerinnen und Lebensmittelpraktiker EBA verfügen über die grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur industriellen Herstellung und Verpackung von Lebensmitteln.
Sie verfügen über verfahrenstechnologische Grundkenntnisse, über technisches Verständnis sowie über Wissen zu ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen. Diese befähigen sie zur sachgerechten wie auch ökologisch- und energieeffizienten Ausführung der einzelnen Arbeitsprozesse.
Sie kennen die einschlägigen Vorschriften und arbeiten danach. Insbesondere halten sie die hygienischen Grundsätze der Lebensmittelherstellung konsequent ein.
Sie legen grossen Wert auf die Produktqualität und die Arbeitssicherheit.