Präambel
Die Republik Island, das Fürstentum Liechtenstein, das Königreich Norwegen und die Schweizerische Eidgenossenschaft
(im Folgenden gemeinsam die EFTA-Staaten genannt),
einerseits,
und
die Arabische Republik Ägypten
(im Folgenden Ägypten genannt),
andererseits,
im Folgenden «die Parteien» genannt:
in Erwägung der Bedeutung der zwischen Ägypten und den EFTA-Staaten bestehenden Bande, insbesondere der im Dezember 1995 in Zermatt unterzeichneten Zusammenarbeitserklärung, und des gemeinsamen Wunsches, diese Bande zu festigen und enge und dauerhafte Beziehungen herzustellen,
eingedenk der Mitgliedschaft Ägyptens und der EFTA-Staaten in der Welthandelsorganisation4 (im Folgenden «WTO» genannt) sowie ihrem Bekenntnis, die Rechte und Pflichten zu befolgen, welche sich aus dem Abkommen von Marrakesch zur Errichtung der WTO ergeben, einschliesslich der Prinzipien der Meistbegünstigung und der Inländerbehandlung,
eingedenk ihrer Absicht, sich am Prozess der wirtschaftlichen Integration innerhalb der Region Europa-Mittelmeer aktiv zu beteiligen, und ihre Bereitschaft ausdrückend, bei der Suche nach Mitteln und Wegen zur Festigung dieses Prozesses zusammenzuarbeiten,
unter Bekräftigung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich der Ziele und Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen5 und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
in der Absicht, günstige Voraussetzungen zur Ausweitung und Diversifizierung des gegenseitigen Handels zu schaffen sowie die handels- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse auf der Grundlage der Gleichberechtigung, des beiderseitigen Nutzens, der Nichtdiskriminierung und des Völkerrechts zu fördern,
entschlossen, zur Stärkung des multilateralen Handelssystems beizutragen und ihre Beziehungen in Richtung freien Handels gemäss der WTO-Regeln zu entwickeln,
in Erwägung, dass keine Bestimmung dieses Abkommens dahingehend ausgelegt werden kann, dass sie die Vertragsparteien von ihren Verpflichtungen auf Grund anderer internationaler Verträge, insbesondere der WTO, entbindet,
in der Absicht, neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen indem die nachhaltige Entwicklung gefördert wird,
ihre Bereitschaft bekundend, die Möglichkeiten zur Entwicklung und Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zu prüfen, um sie auf Bereiche auszudehnen, die nicht unter dieses Abkommen fallen,
überzeugt, dass dieses Abkommen einen geeigneten Rahmen bildet für den Informations- und Meinungsaustausch über wirtschaftliche Entwicklungen und Handel,
überzeugt, dass dieses Abkommen die Voraussetzungen für die Förderung der gegenseitigen Beziehungen in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Investitionen schaffen wird,
haben zur Erreichung dieser Ziele folgendes Freihandelsabkommen (im Folgenden «Abkommen» genannt) abgeschlossen: