Nr. | Anlagen |
1. | Energiesektor |
a. | Mineralöl- und Gasraffinerien |
b. | Vergasungs- und Verflüssigungsanlagen |
c. | Wärmekraftwerke und andere Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 Megawatt (MW) |
d. | Kokereien |
e. | Anlagen zum Mahlen von Kohle mit einer Kapazität von mehr als 1 t pro Stunde |
f. | Anlagen zur Herstellung von Kohleprodukten und festen, rauchfreien Brennstoffen |
2. | Herstellung und Verarbeitung von Metallen |
a. | Röst- oder Sinteranlagen für Metallerz (einschliesslich sulfidischer Erze) |
b. | Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschliesslich Stranggiessen mit einer Kapazität von mehr als 2,5 t pro Stunde |
c. | Anlagen zur Verarbeitung von Eisenmetallen durch: |
| - 1.
- Warmwalzen mit einer Kapazität von mehr als 20 t Rohstahl pro Stunde
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| - 2.
- Schmieden mit Hämmern mit einer Schlagenergie von mehr als 50 Kilojoule pro Hammer bei einer Wärmeleistung von über 20 MW
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| - 3.
- Aufbringen von schmelzflüssigen metallischen Schutzschichten mit einer
Verarbeitungskapazität von mehr als 2 t Rohstahl pro Stunde
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d. | Eisenmetallgiessereien mit einer Produktionskapazität von mehr als 20 t pro Tag |
e. | Anlagen: |
| - 1.
- zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder
sekundären Rohstoffen durch metallurgische, chemische oder elektrolytische Verfahren
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| - 2.
- zum Schmelzen, einschliesslich Legieren, von Nichteisenmetallen, darunter auch Wiedergewinnungsprodukte (Raffination, Giessen usw.), mit einer Schmelzkapazität von mehr als 4 t pro Tag bei Blei und Kadmium oder mehr als 20 t pro Tag bei allen anderen Metallen
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f. | Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren, wenn das Wirkbadvolumen mehr als 30 m3 beträgt |
3. | Mineralverarbeitende Industrie |
a. | Untertage-Bergbau und damit verbundene Tätigkeiten |
b. | Tagebau, wenn die Oberfläche des Abbaugebiets mehr als 25 ha entspricht |
c. | Anlagen zur Herstellung von: |
| - 1.
- Zementklinkern in Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität von mehr als 500 t pro Tag
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| - 2.
- Kalk in Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität von über 50 t pro Tag
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| - 3.
- Zementklinkern oder Kalk in anderen Öfen mit einer Produktionskapazität von über 50 t pro Tag
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d. | Anlagen zur Gewinnung von Asbest und zur Herstellung von Erzeugnissen aus Asbest |
e. | Anlagen zur Herstellung von Glas einschliesslich Anlagen zur Herstellung von Glasfasern mit einer Schmelzkapazität von mehr als 20 t pro Tag |
f. | Anlagen zum Schmelzen mineralischer Stoffe einschliesslich der Herstellung von Mineralfasern mit einer Schmelzkapazität von mehr als 20 t pro Tag |
g. | Anlagen zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen, und zwar insbesondere von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan mit einer Produktionskapazität von mehr als 75 t pro Tag oder einer Ofenkapazität von mehr als 4 m3 und einer Besatzdichte pro Ofen von über 300 kg/m3 |
4. | Chemische Industrie |
a. | Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von organischen Grundchemikalien wie: |
| - 1.
- einfachen Kohlenwasserstoffen (linearen oder ringförmigen, gesättigten oder ungesättigten, aliphatischen oder aromatischen)
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| - 2.
- sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen wie Alkoholen, Aldehyden, Ketonen, Carbonsäuren, Estern, Acetaten, Ethern, Peroxiden, Epoxidharzen
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| - 3.
- schwefelhaltigen Kohlenwasserstoffen
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| - 4.
- stickstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen wie Aminen, Amiden, Nitroso-, Nitro- oder Nitratverbindungen, Nitrilen, Cyanaten, Isocyanaten
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| - 5.
- phosphorhaltigen Kohlenwasserstoffen
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| - 6.
- halogenhaltigen Kohlenwasserstoffen
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| - 7.
- metallorganischen Verbindungen
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| - 8.
- Basiskunststoffen (Polymeren, Chemiefasern, Fasern auf Zellstoffbasis)
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| - 9.
- synthetischen Kautschuken
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| - 10.
- Farbstoffen und Pigmenten
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| - 11.
- Tensiden
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b. | Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von anorganischen Grundchemikalien wie: |
| - 1.
- von Gasen wie Ammoniak, Chlor oder Chlorwasserstoff, Fluor oder Fluorwasserstoff, Kohlenstoffoxiden, Schwefelverbindungen, Stickstoffoxiden, Wasserstoff, Schwefeldioxid, Phosgen
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| - 2.
- von Säuren wie Chromsäure, Flusssäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, Salzsäure, Schwefelsäure, Oleum, schwefeligen Säuren
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| - 3.
- von Basen wie Ammoniumhydroxid, Kaliumhydroxid, Natriumhydroxid
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| - 4.
- von Salzen wie Ammoniumchlorid, Kaliumchlorat, Kaliumkarbonat, Natriumkarbonat, Perborat, Silbernitrat
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| - 5.
- von Nichtmetallen, Metalloxiden oder sonstigen anorganischen Verbindungen wie Kalziumkarbid, Silicium, Siliciumkarbid
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c. | Chemieanlagen zur industriellen Herstellung phosphor-, stickstoff- oder kaliumhaltiger Düngemittel (Einnährstoff- oder Mehrnährstoffdünger) |
d. | Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von Ausgangsstoffen für Pflanzenschutzmittel und Biozide |
e. | Anlagen zur industriellen Herstellung von Grundarzneimitteln unter Verwendung eines chemischen oder biologischen Verfahrens |
f. | Anlagen zur industriellen Herstellung von Explosivstoffen und Feuerwerksmaterial |
5. | Abfall- und Abwasserbewirtschaftung |
a. | Anlagen zur Verbrennung, Pyrolyse, Verwertung, chemischen Behandlung, oder Deponierung von Sonderabfällen mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 10 Tonnen pro Tag |
b. | Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfall mit einer Kapazität von mehr als 3 t pro Stunde |
c. | Anlagen zur Beseitigung von anderen Abfällen als von Sonderabfällen mit einer Kapazität von mehr als 50 t pro Tag |
d. | Deponien, mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle, mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 10 Tonnen pro Tag oder mit einer Gesamtkapazität von mehr als 25 000 Tonnen |
e. | Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern und tierischen Abfällen mit einer Gesamtkapazität von mehr als 10 t pro Tag |
f. | Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 000 Einwohnergleichwerten |
g. | Eigenständig betriebene Industrieabwasserbehandlungsanlagen für eine oder mehrere der in diesem Anhang beschriebenen Tätigkeiten mit einer Kapazität von mehr als 10 000 m3 pro Tag |
6. | Be- und Verarbeitung von Papier und Holz |
a. | Industrieanlagen für die Herstellung von Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen |
b. | Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz) mit einer Produktionskapazität von mehr als 20 t pro Tag |
c. | Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien mit einer Produktionskapazität von mehr als 50 m3 pro Tag |
7. | Intensivhaltung und Aquakultur |
a. | Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen: |
| - 1.
- mit mehr als 40 000 Plätzen für Geflügel
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| - 2.
- mit mehr als 2000 Plätzen für Mastschweine (über 30 kg)
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| - 3.
- mit mehr als 750 Plätzen für Sauen
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b. | Intensive Aquakultur mit mehr als 1000 t Fisch und Schalentieren pro Jahr |
8. | Tierische und pflanzliche Produkte aus dem Lebensmittel- und Getränkesektor |
a. | Anlagen zum Schlachten mit einer Schlachtkapazität (Tierkörper) von mehr als 50 t pro Tag |
b. | Behandlungs- und Verarbeitungsanlagen zur Herstellung von Nahrungsmittel- und Getränkeerzeugnissen aus: |
| - 1.
- tierischen Rohstoffen (ausser Milch) mit einer Produktionskapazität von mehr als
75 t Fertigerzeugnissen pro Tag
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| - 2.
- pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität von mehr als 300 t Fertigerzeugnissen pro Tag (Vierteljahresdurchschnittswert)
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c. | Anlagen zur Behandlung und Verarbeitung von Milch mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 200 t pro Tag (Jahresdurchschnittswert) |
9. | Sonstige Industriezweige |
a. | Anlagen zur Vorbehandlung (zum Beispiel Waschen, Bleichen, Mercerisieren) oder zum Färben von Fasern oder Textilien mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 10 t pro Tag |
b. | Anlagen zum Gerben von Häuten oder Fellen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 12 t Fertigerzeugnissen pro Tag |
c. | Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung organischer Lösungsmittel, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr |
d. | Anlagen zur Herstellung von Kohlenstoff (Hartbrandkohle) oder Elektrographit durch Brennen oder Graphitieren |
e. | Anlagen für den Bau von und zum Lackieren von Schiffen oder zum Entfernen von Lackierungen von Schiffen mit einer Kapazität für mehr als 100 m lange Schiffe |