1. Die für die Zuteilung von Lebern nach den Artikeln 11–11b relevanten Punkte sind für Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren aus den Laborwerten von Serumkreatinin, Serumbilirubin und des International Normalized Ratio (INR) zu berechnen.
2. Für die Berechnung werden Laborwerte, die weniger als 1,0 betragen, auf 1,0 gesetzt. Der Laborwert von Serumkreatinin beträgt höchstens 4,0 mg/dl. Für Patientinnen und Patienten mit Dialyse beträgt der Laborwert von Serumkreatinin 4,0 mg/dl.
3. Die relevanten Punkte sind wie folgt zu berechnen:
0,957 × Loge (Kreatinin mg/dl) + 0,378 × Loge (Bilirubin mg/dl) + 1,120 × Loge (INR) + 0,643
Die berechneten Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert, auf ganze Zahlen gerundet und auf maximal 40 begrenzt.
4. Die berechneten Punkte sind wie folgt zu aktualisieren:
Punkte | Aktualisierung nach | Laborwerte nicht älter als |
≥ 25 | 7 Tagen | 48 h |
24–19 | 1 Monat | 7 Tage |
18–11 | 3 Monaten | 14 Tage |
≤ 10 | 12 Monaten | 30 Tage |
| | |
5. Für Patientinnen und Patienten mit einer länger dauernden oralen Antikoagulation werden die nach den Artikeln 11–11b relevanten Punkte ohne Berücksichtigung des International Normalized Ratio (INR) wie folgt ermittelt:
11,76 × Ln (Kreatinin mg/dl) + 5,11 × Ln (Bilirubin mg/dl) + 9,44
Die berechneten Punkte werden auf ganze Zahlen gerundet und auf maximal 40 begrenzt.
6. Patientinnen und Patienten, für die nach den Ziffern 3 und 5 erstmals mindestens 20 Punkte ermittelt worden sind, werden ab dem der Ermittlung folgenden Monat monatlich 1,5 Punkte zusätzlich zugeordnet.
7. Patientinnen und Patienten unter 12 Jahren oder mit insbesondere einer der folgenden Krankheiten werden 14 Punkte zugeordnet:
- a.
- hepatozelluläres Karzinom (HCC), cholangiozelluläres Karzinom (CCC), neuroendokriner Tumor oder anderer seltener Tumor;
- b.
- hepatorenales Syndrom;
- c.
- pulmonale Hypertension;
- d.
- metabolische Erkrankung der Leber.
Dieser Wert wird ab dem Zeitpunkt der Erstzuordnung monatlich um 1,5 Punkte erhöht.
8. Für Patientinnen und Patienten nach Ziffer 7 ist die Punktezahl zusätzlich nach Ziffer 3 oder 5 zu ermitteln. Für die Zuteilung der Leber ist der höchste nach den Ziffern 3 und 5–7 ermittelte Punktewert massgebend.
9. Geben die nach den Ziffern 3–8 ermittelten Punkte die Dringlichkeit der Transplantation nicht korrekt wieder, so legt die Nationale Zuteilungsstelle nach Konsultation von Expertinnen und Experten die Punktezahl im Einzelfall fest.