6.1 Allgemein
Ein Testergebnis gilt als reaktiv, wenn nach dem Stand von Wissenschaft und Technik auf das Vorhandensein einer Infektion beziehungsweise von Infektionsparametern geschlossen werden kann. Dies kann bedingen, dass verschiedene Tests kombiniert werden oder einzelne Testergebnisse wiederholt reaktiv sein müssen.
6.1.1 Bei einem reaktiven Testergebnis auf HIV, HBV, HCV oder andere Krankheitserreger darf transplantiert werden, wenn nach dem Stand von Wissenschaft und Technik Massnahmen zur Verminderung des Infektionsrisikos getroffen werden und die erforderliche Prophylaxe und Therapie durchgeführt werden. Die Transplantationszentren führen nach der Transplantation in geeignetem Abstand mindestens zwei Tests nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durch und melden das Ergebnis der Nationalen Zuteilungsstelle.
6.1.2 Die empfangende Person ist umfassend über das potenzielle Gesundheitsrisiko aufzuklären. Falls sie dieses Risiko akzeptiert, muss sie dies schriftlich bestätigen. Ist eine vorgängige Information nicht möglich, so muss eine solche nach der Transplantation erfolgen.
6.2 Vorgehen bei reaktivem Testergebnis bei Organen und Inseln
6.2.1 Ist das Testergebnis reaktiv auf HIV, so dürfen Organe und Inseln transplantiert werden, wenn auch bei der empfangenden Person das Testergebnis reaktiv auf HIV ist.
6.2.2 Ist das Testergebnis reaktiv auf HBV, so dürfen Organe und Inseln transplantiert werden, wenn:
- a.
- bei der spendenden und bei der empfangenden Person der Test auf das Oberflächenantigen des HBV (HBsAg) positiv ist;
- b.
- bei der spendenden Person der Test auf die Antikörper anti-HBc positiv ist; oder
- c.
- bei der spendenden Person der Test auf die Antikörper anti-HBc und auf das Oberflächenantigen des HBV (HBsAg) positiv ist und bei der empfangenden Person der Test auf das Oberflächenantigen des HBV (HBsAg) positiv ist.
6.2.3 Ist das Testergebnis reaktiv auf Antikörper gegen das HCV und ist bei der spendenden Person zum Zeitpunkt der Entnahme kein HCV-Virusgenom mittels einer geeigneten Nukleinsäuren-Amplifikationstechnik nachweisbar, so gilt Folgendes:
- a.
- Die Leber darf transplantiert werden, wenn die Leberbiopsie keine wesentliche Fibrose aufweist, und die Empfängerin oder der Empfänger nach vorgängiger Information schriftlich bestätigt hat, dass sie oder er das potenzielle Gesundheitsrisiko akzeptiert.
- b.
- Andere Organe und Inseln dürfen transplantiert werden, wenn die Empfängerin oder der Empfänger nach vorgängiger Information schriftlich bestätigt hat, dass sie oder er das potenzielle Gesundheitsrisiko akzeptiert.
6.2.4 Ist das HCV-Virusgenom mittels einer geeigneten Nukleinsäuren-Amplifikationstechnik nachweisbar, so dürfen Organe unabhängig vom Testergebnis auf Antikörper gegen das HCV nur einer Person transplantiert werden:
- a.
- bei der das HCV-Virusgenom nachgewiesen worden ist; oder
- b.
- bei der das HCV-Virusgenom nicht nachgewiesen worden ist, die Transplantation aber lebensrettend ist.
6.3 Vorgehen bei reaktivem Testergebnis bei Geweben und Zellen
6.3.1 Ist das Testergebnis reaktiv auf HIV, so dürfen Blut-Stammzellen transplantiert werden, wenn die Transplantation lebensrettend ist und auch bei der empfangenden Person das Testergebnis auf HIV reaktiv ist.
6.3.2 Ist das Testergebnis reaktiv auf HBV oder HCV, so dürfen Blut-Stammzellen transplantiert werden, wenn die Transplantation lebensrettend ist.
6.3.3 Ist das Testergebnis reaktiv auf HIV, HBV oder HCV, so dürfen andere Gewebe oder Zellen vorbehältlich Ziffer 6.3.4 nicht transplantiert werden.
6.3.4 Ist das Testergebnis negativ auf das Oberflächenantigen des HBV (HBsAg) und positiv auf die Antikörper anti-HBc, so dürfen andere Gewebe oder Zellen transplantiert werden, wenn gewährleistet werden kann, dass eine HBV-Infektion der Spenderin oder des Spenders ausgeschlossen ist.
6.3.5 Die Ziffern 6.3.3 und 6.3.4 gelten für Inseln nicht.