1. Um seine Aufgaben nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a erfüllen zu können, zahlt der Fonds jedem, der Verschmutzungsschäden erlitten hat, eine Entschädigung, wenn der Betreffende nach dem Haftungsübereinkommen von 1992 nicht voll und angemessen für den Schaden entschädigt werden konnte:
- a)
- weil sich aus dem Haftungsübereinkommen von 1992 keine Verpflichtung zur Haftung für den Schaden ergibt;
- b)
- weil der nach dem Haftungsübereinkommen von 1992 haftpflichtige Eigentümer finanziell nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen voll nachzukommen, und eine etwaige finanzielle Sicherheit nach Artikel VII jenes Übereinkommens den Schaden nicht deckt oder nicht ausreicht, um die Entschädigungsansprüche zu befriedigen; ein Eigentümer gilt als finanziell nicht in der Lage, seine Verpflichtungen zu erfüllen, und eine finanzielle Sicherheit gilt als nicht ausreichend, wenn es dem Geschädigten, nachdem er alle zumutbaren Massnahmen im Hinblick auf die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe getroffen hat, nicht möglich war, den vollen ihm nach dem Haftungsübereinkommen von 1992 zustehenden Entschädigungsbetrag zu erlangen;
- c)
- weil der Schaden die Haftung des Eigentümers übersteigt, wie sie durch Artikel V Absatz 1 des Haftungsübereinkommens von 1992 oder durch eine andere, zum Zeitpunkt des vorliegenden Übereinkommens in Kraft befindliche oder zur Unterzeichnung, zur Ratifikation oder zum Beitritt aufgelegte internationale Übereinkunft beschränkt wird.
Angemessene Kosten oder Opfer, die der Eigentümer freiwillig auf sich nimmt, um Verschmutzungsschäden zu verhüten oder einzuschränken, gelten als Verschmutzungsschäden im Sinne dieses Artikels.
2. Der Fonds ist von der Verpflichtung nach Absatz 1 frei:
- a)
- wenn er beweist, dass der Verschmutzungsschaden die Folge von Kriegshandlungen, Feindseligkeiten, Bürgerkrieg oder Aufstand war oder durch Öl verursacht wurde, das aus einem Kriegsschiff oder einem anderen Schiff ausgeflossen ist oder abgelassen wurde, das einem Staat gehört oder von diesem betrieben wird und zur Zeit des Ereignisses ausschliesslich im nichtgewerblichen staatlichen Dienst eingesetzt war; oder
- b)
- wenn der Antragsteller nicht beweisen kann, dass der Schaden die Folge eines Ereignisses ist, in das ein oder mehrere Schiffe verwickelt waren.
3. Beweist der Fonds, dass die Verschmutzungsschäden ganz oder teilweise entweder auf eine in Schädigungsabsicht begangene Handlung oder Unterlassung der geschädigten Person oder auf deren Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, so kann er von seiner Entschädigungsverpflichtung gegenüber dieser Person ganz oder teilweise befreit werden. Der Fonds wird in jedem Fall in dem Umfang befreit, in dem der Schiffseigentümer gegebenenfalls nach Artikel III Absatz 3 des Haftungsübereinkommens von 1992 befreit worden ist. Eine solche Befreiung des Fonds erfolgt jedoch nicht in Bezug auf Schutzmassnahmen.
4. a) Sofern die Buchstaben b und c nicht entgegenstehen, ist der Gesamtbetrag der vom Fonds nach diesem Artikel für ein einzelnes Ereignis zu zahlenden Entschädigung so begrenzt, dass die Gesamtsumme aus diesem Betrag und dem Betrag, der nach dem Haftungsübereinkommen von 1992 für innerhalb des in Artikel 3 bestimmten Anwendungsbereichs entstandene Verschmutzungsschäden tatsächlich gezahlt worden ist, 203 Millionen Rechnungseinheiten nicht überschreitet.
- b)
- Sofern Buchstabe c nicht entgegensteht, darf die Gesamtsumme der Entschädigung, die vom Fonds nach diesem Artikel für Verschmutzungsschäden zu zahlen ist, die durch ein aussergewöhnliches, unvermeidbares und unabwendbares Naturereignis verursacht worden sind, 203 Millionen Rechnungseinheiten nicht überschreiten.
- c)
- Der Höchstbetrag der unter den Buchstaben a und b genannten Entschädigung beträgt 300 740 000 Rechnungseinheiten hinsichtlich eines einzelnen Ereignisses, das während eines Zeitabschnitts eintritt, in dem es drei Vertragsparteien dieses Übereinkommens gibt, in Bezug auf welche die gesamte massgebliche Menge beitragspflichtigen Öls, die Personen in den Hoheitsgebieten dieser Vertragsparteien während des vorangegangenen Kalenderjahres erhalten haben, 600 Millionen Tonnen oder mehr betrug.
- d)
- Zinsen, die gegebenenfalls für einen nach Artikel V Absatz 3 des Haftungsübereinkommens von 1992 errichteten Fonds anfallen, werden für die Be- rechnung der vom Fonds nach diesem Artikel zu zahlenden Höchstentschädigung nicht berücksichtigt.
- e)
- Die in diesem Artikel genannten Beträge werden in die Landeswährung entsprechend dem Wert dieser Währung gegenüber dem Sonderziehungsrecht am Tag des Beschlusses der Versammlung des Fonds über den ersten Zeitpunkt einer Entschädigungszahlung umgerechnet.
5. Überschreitet der Betrag der festgestellten Ansprüche gegen den Fonds die nach Absatz 4 zu zahlende Gesamtsumme der Entschädigung, so wird der zur Verfügung stehende Betrag so aufgeteilt, dass jeweils das Verhältnis zwischen dem festgestellten Anspruch und dem Entschädigungsbetrag, den der Geschädigte nach diesem Übereinkommen tatsächlich erhalten hat, für alle Geschädigten dasselbe ist.
6. Die Versammlung des Fonds kann beschliessen, dass in Ausnahmefällen eine Entschädigung nach diesem Übereinkommen auch dann gezahlt werden kann, wenn der Eigentümer des Schiffes keinen Fonds nach Artikel V Absatz 3 des Haftungsübereinkommens von 1992 errichtet hat. In diesem Fall findet Absatz 4 Buchstabe e des vorliegenden Artikels entsprechend Anwendung.
7. Auf Antrag eines Vertragsstaats verwendet sich der Fonds dafür, diesem Staat nach Bedarf bei der baldigen Beschaffung des Personals und Materials sowie der Dienstleistungen zu helfen, die der Staat benötigt, um Massnahmen zur Verhütung oder Einschränkung von Verschmutzungsschäden auf Grund eines Ereignisses durchzuführen, für das der Fonds möglicherweise nach diesem Übereinkommen Entschädigung zahlen muss.
8. Der Fonds kann unter Bedingungen, die in der Geschäftsordnung festzulegen sind, Kreditmöglichkeiten gewähren, damit Schutzmassnahmen gegen Verschmutzungsschäden auf Grund eines bestimmten Ereignisses durchgeführt werden können, für das der Fonds möglicherweise nach diesem Übereinkommen Entschädigung zahlen muss.