Art. 1 Berufsbezeichnung und Berufsbild
1 Die Berufsbezeichnung ist Baumaschinenmechanikerin EFZ oder Baumaschinenmechaniker EFZ.
2 Baumaschinenmechanikerinnen und Baumaschinenmechaniker EFZ zeichnen sich insbesondere durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie führen Unterhalts- und Reparaturarbeiten an Maschinen aus dem Baugewerbe aus.
- b.
- Sie sind in der Lage ein komplexes, maschinenspezifisches Problem systematisch einzugrenzen und zu lösen.
- c.
- Sie nehmen an den Maschinen kundenspezifische Anpassungen vor.
- d.
- Sie verfügen über ökologisches Engagement und die Fähigkeit für korrekten und passenden Umgang mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden. Sie zeigen Geschick beim Lernen, für organisatorische und planerische Aufgaben und für wirtschaftlich angepasste Lösungen. Zudem sind sie angemessen flexibel und selbständig.