Art. 1 Berufsbezeichnung und Berufsbild
1 Die Berufsbezeichnung ist Landmaschinenmechanikerin EFZ oder Landmaschinenmechaniker EFZ.
2 Landmaschinenmechanikerinnen und Landmaschinenmechaniker EFZ zeichnen sich insbesondere durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie führen Wartungs-, Unterhalts- und Reparaturarbeiten an Maschinen und Geräten aus der Landtechnik und benachbarten Branchen aus.
- b.
- Sie sind in der Lage komplexe, maschinenspezifische Probleme systematisch einzugrenzen und zu lösen.
- c.
- Sie nehmen an den Maschinen und Geräten kundenspezifische Anpassungen vor.
- d.
- Sie verfügen über ökologisches Engagement und die Fähigkeit für korrekten und passenden Umgang mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden. Sie zeigen Geschick beim Lernen, für organisatorische und planerische Aufgaben und für wirtschaftlich angepasste Lösungen. Zudem sind sie angemessen flexibel und selbständig.