Art. 1 Berufsbezeichnung und Berufsbild
1 Die Berufsbezeichnung ist Motorgerätemechanikerin EFZ oder Motorgerätemechaniker EFZ.
2 Motorgerätemechanikerinnen und Motorgerätemechaniker EFZ zeichnen sich insbesondere durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie führen Wartungs-, Unterhalts- und Reparaturarbeiten an Maschinen und Geräten für die Grundstückpflege, Forstwirtschaft und Wehrdienste aus.
- b.
- Sie sind in der Lage ein komplexes, maschinenspezifisches Problem systematisch einzugrenzen und zu lösen.
- c.
- Sie nehmen an den Maschinen und Geräten kundenspezifische Anpassungen vor.
- d.
- Sie verfügen über ökologisches Engagement und die Fähigkeit für korrekten und passenden Umgang mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden. Sie zeigen Geschick beim Lernen, für organisatorische und planerische Aufgaben und für wirtschaftlich angepasste Lösungen. Zudem sind sie angemessen flexibel und selbständig.