Sofern mit den nachfolgenden Prüfungen die Feststellung des Zustandes der BRK nicht gewährleistet ist, hat der Betreiber andere Prüfungen zur Gewährleistung der Sicherheit vorzusehen.
System- und Komponentenbegehungen
System- und Komponentenbegehungen sind Sichtprüfungen. Sie dienen der Feststellung von Leckagen sowie der Beurteilung des Allgemeinzustandes der BRK.
System- und Komponentenbegehungen sind unter betriebsnahen Bedingungen vor jedem Wiederanfahren der Anlage nach der Jahresrevision, nach ausserordentlichen Ereignissen, nach Änderungen von BRK oder nach Programm durchzuführen.
Innere und äussere Prüfungen
Die inneren und äusseren Prüfungen sind Sichtprüfungen. Sie dienen der Zustandsbeurteilung von Behältern und deren Ausrüstung sowie der Kontrolle der Wartung. Die innere Prüfung erfolgt in der Regel am drucklosen, kalten und gereinigten Behälter. Wenn die innere Prüfung nicht möglich ist, sind andere gleichwertige Prüfungen oder Massnahmen vorzusehen. Die äussere Prüfung erfolgt möglichst im Betrieb oder in betriebsnahem Zustand.
Druckprüfungen
Druckprüfungen dienen dem Nachweis der Integrität der BRK. Sie sollen insbesondere den maximal zulässigen Druck sowie die zulässige maximale und minimale Temperatur berücksichtigen.
Zerstörungsfreie Prüfungen
Die zerstörungsfreien Prüfungen dienen der frühzeitigen Erkennung von Schädigungen an der Oberfläche und in der Tiefe des Materials, die zum Versagen der BRK führen können.
Mit der Basisprüfung, als erster wiederkehrender Prüfung, wird der Referenzzustand für die nachfolgenden wiederkehrenden Prüfungen festgestellt. Die Basisprüfung ist in der Regel vor der Inbetriebnahme der BRK und bei Änderung von Prüfumfang oder Prüfmethodik durchzuführen.
Funktionsprüfungen von Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung
Die Funktionsprüfungen an Sicherheitseinrichtungen dienen insbesondere dem Nachweis der Einhaltung der Sollwerte für:
- a.
- Ansprech- und Schliessüberdruck;
- b.
- Öffnungs- und Schliesszeit.
Die Prüfintervalle und Anforderungen sind in der Technischen Spezifikation (Anhang 3 Ziff. 2 KEV9) auf Grund von Sicherheitsüberlegungen und der Betriebserfahrung festgelegt.
Funktionsprüfungen von Stossdämpfern
Die Funktionsprüfungen der Stossdämpfer dienen der Kontrolle der Gängigkeit und der Dämpfungseigenschaften.
Lokale und integrale Dichtheitsprüfungen des Sicherheitseinschlusses
Die lokalen und integralen Dichtheitsprüfungen dienen dem Nachweis zulässiger Leckageraten des Sicherheitsbehälters, dessen Durchdringungen und der zugehörigen Isolationsarmaturen (Sicherheitseinschluss). Die Prüfintervalle und Anforderungen sind in der Technischen Spezifikation (Anhang 3 Ziff. 2 KEV) festgelegt.
Einsatzspezifische Prüfungen
Einsatzspezifische Prüfungen dienen der Überwachung von Prozessen, die mit den spezifischen Einsatzbedingungen gewisser BRK in Kernanlagen verbunden sind und zur Beeinträchtigung der Sicherheit führen können, wie z. B. Versprödung infolge Neutroneneinwirkung oder thermische Versprödung.
Die Planung und Durchführung einsatzspezifischer Prüfungen wird auf Grund des Standes von Wissenschaft und Technik, der Betriebserfahrung sowie aus Erkenntnissen von Befunden oder Ereignissen festgelegt.