Messgrösse
Grösse, die Gegenstand einer Messung ist.
Einflussgrösse
Grösse, die nicht die Messgrösse ist, jedoch das Messergebnis beeinflusst.
Nennbetriebsbedingungen
Werte für die Messgrösse und die Einflussgrösse für die normalen Betriebsbedingungen eines Messmittels.
Störgrösse
Einflussgrösse, deren Wert innerhalb der von der jeweiligen Anforderung vorgegebenen Grenzen, aber ausserhalb der vorgegebenen Nennbetriebsbedingungen des Messmittels liegt. Eine Einflussgrösse ist eine Störgrösse, wenn für diese Einflussgrösse die Nennbetriebsbedingungen nicht angegeben sind.
Grenzwert
Wert, bei dem die Veränderung des Messergebnisses als nicht wünschenswert erachtet wird.
Massverkörperung
Messmittel, mit dem während seiner Benutzung ein oder mehrere bekannte Werte einer gegebenen Grösse permanent reproduziert oder bereitgestellt werden sollen.
Direktverkauf
Geschäftsvorgang, bei dem:
- –
- das Messergebnis als Grundlage für den zu zahlenden Preis dient;
- –
- es sich mindestens bei einer der Parteien, die von dem mit einer Messung
- verbundenen Vorgang betroffen sind, um eine Konsumentin oder einen Konsumenten oder eine andere Partei handelt, die eines vergleichbaren Schutzes bedarf; und
- –
- alle von dem Vorgang betroffenen Parteien das Messergebnis an Ort und Stelle anerkennen.
Klimatische Umgebungsbedingungen
Bedingungen, unter denen Messmittel verwendet werden dürfen. Zur Berücksichtigung klimatischer Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten wurden verschiedene Temperaturgrenzen festgelegt.
Versorgungsunternehmen
Unternehmen, die die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Fernwärme oder Wasser sicherstellen.