1.1 Ein Füllstandsmessmittel für Strassentankwagen besteht mindestens aus einer Vorrichtung zur Ortung des Flüssigkeitsniveaus im Transportbehälter des Strassentankwagens, einer Übertragungseinheit und einer Anzeige.
1.2 Füllstandsmessmittel für Strassentankwagen müssen den Anforderungen an die Genauigkeitsklasse 0.5 nach Ziffer 5.1.2 der Internationalen Empfehlung OIML R 80-1, Ausgabe 200921 genügen.
1.3 Ist der Transportbehälter eines Strassentankwagens in mehrere Messkammern unterteilt, so gelten die messtechnischen Eigenschaften für jedes einzelne Füllstandsmessmittel in jeder Messkammer.
1.4 Das Nennvolumen Vn eines Transportbehälters oder einer Messkammer entspricht bei Brenn- oder Treibstoffen dem Volumen der Flüssigkeit bei der Referenztemperatur von 15 °C, wenn der Transportbehälter oder die Messkammer bis zu dem maximal zulässigen Flüssigkeitsniveau gefüllt ist. Für alle anderen Flüssigkeiten gilt eine Referenztemperatur von 20 °C.
1.5 Die kleinste abgegebene Menge, welche mit einem Füllstandsmessmittel für Strassentankwagen gemessen werden darf, entspricht der kleinsten Messmenge MMQ (Vmin) nach Ziffer 5.1.7 der Internationalen Empfehlung OIML R 80-1, Ausgabe 2009. Bei Transportbehältern mit mehreren Messkammern muss die kleinste Messmenge MMQ (Vmin) für jede Messkammer spezifiziert werden.
1.6 Abhängig von der Art der Lieferung gelten folgende Werte:
- –
- bei Lieferung des gesamten Nennvolumens Vn (Gesamtlieferung):
Empfindlichkeit Peilhöhenmessung (Auflösung) ≤ 1,5 mm für 1/1000 des gemessenen Volumens; - –
- bei Lieferung eines Teils des Nennvolumens Vn (Teillieferung):
erweiterte Unsicherheit Peilhöhenmessung < 0,7 mm,
Auflösung Peilhöhenmessung < 0,1 mm.
1.7 Zum Zwecke der Eichung muss eine Anzeige der Peilhöhe verfügbar sein.
1.8 Für das Typenschild gelten die Anforderungen nach Ziffer 6.1 der Internationalen Empfehlung OIML R 80-1, Ausgabe 2009.