0.142.113.819
AS 2006 1373
Übersetzung1
des guineisch-schweizerischen technischen Komitees
betreffend Rückkehr und Wiedereingliederung guineische
Staatsangehörige mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz
Abgeschlossen am 4. November 2004
In Kraft getreten am 4. November 2004
(Stand am 4. November 2004)
1 Übersetzung des französischen Originaltextes.
Unter Leitung des Kabinettsvorsitzenden des Ministers für Sicherheit, Yaya Camara, ist am 2. und 3. November 2004 in Conakry ein guineisch-schweizerisches technisches Komitee zusammengetreten.
Die Liste der Mitglieder beider Delegationen findet sich als Beilage am Schluss des Protokolls.
Der Meinungsaustausch der beiden Delegationen bezog sich auf die Verfahren im Zusammenhang mit der Rückkehr und Wiedereingliederung guineischer Staatsangehöriger mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz.
Diese Verfahren wurden folgendermassen festgelegt:
Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF)2 des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) unterbreitet der Botschaft der Republik Guinea in Paris die Dossiers von Personen mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz, die sich als guineische Staatsangehörige bezeichnen und freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten. Das BFF/EJPD lädt die zuständigen Vertreter der Botschaft der Republik Guinea in Paris zu Befragungen der erwähnten Personen in Bern ein. Bei diesen Anhörungen wird das BFF täglich 20 Personen zwecks Feststellung der Staatsangehörigkeit und – wenn möglich – sofortiger Ausstellung der entsprechenden Laissez-passers vorführen. Nachdem die Botschaft der Republik Guinea in Paris in Kenntnis gesetzt wurde, wird dieses Verfahren ab Dezember 2004 angewendet.
Für guineische Staatsangehörige mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz, die nicht freiwillig ausreisen oder deren Staatsangehörigkeit bei der Anhörung nicht festgestellt werden kann, veranstaltet das BFF/EJPD in Bern zwei- bis dreitägige zentrale Befragungen. Vertreter des Sicherheitsministeriums in Conakry, des Aussenministeriums in Conakry sowie der Botschaft von Guinea in Paris werden zur Teilnahme an diesen zentralen Befragungen eingeladen. Die guineischen Vertreter werden ermächtigt sein, die Staatsangehörigkeit zu bestätigen und unverzüglich die erforderlichen Laissez-passers auszustellen. Zu diesem Zweck wird das BFF/EJPD im März 2005 eine guineische Delegation zu einer ersten zentralen Befragung in Bern einladen.
Nach Erhalt der Laissez-passers organisiert das BFF/EJPD die Rückkehr und informiert das Sicherheitsministerium in Conakry sowie die Botschaft der Republik Guinea in Paris. Alle von der Botschaft der Republik Guinea in Paris sowie von den an den zentralen Befragungen teilnehmenden Vertretern Guineas ausgestellten Laissez-passers werden bei der Rückkehr der betroffenen Personen von den zuständigen guineischen Behörden anerkannt.
Die von den verschiedenen Verwaltungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Feststellung der Staatszugehörigkeit und der Rückkehr guineischer Staatsangehöriger mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz verursachten Kosten gehen zu Lasten des BFF/EJPD.
Das BFF/EJPD erarbeitet über die in der Republik Guinea tätige Internationale Organisation für Migration (IOM) gemeinsam mit dem Aussenministerium von Guinea ein Rückkehrhilfeprogramm, das die gesellschaftliche und wirtschaftliche Wiedereingliederung der in ihr Herkunftsland zurückbeförderten Personen bezweckt. Die Botschaft der Republik Guinea in Paris und das BFF/EJPD informieren die betroffenen Personen über die vorgesehene Unterstützung.
Die Gespräche verliefen in einer ausserordentlich angenehmen Atmosphäre; und einer offenen, konstruktiven Stimmung. Die Arbeitssitzungen waren geprägt von einem höflichen, freundschaftlichen Umgang und getragen von gegenseitigem Respekt sowie von Vertrauen und Verständnisbereitschaft.
Geschehen in Conakry, den 4. November 2004 in zwei Ausfertigungen.
Für die schweizerische Delegation: | Für die guineische Delegation: |
Dominik Langenbacher | Yaya Camara |
2 Heute: Staatssekretariat für Migration (SEM) (siehe AS 2014 4451).