1 Wer im Militärdienst oder während der ausserdienstlichen militärischen Tätigkeit Militärschiffe führt, benötigt einen militärischen Schiffsführerausweis.
2 Angehörige der Armee sowie Absolventen und Absolventinnen von Pontonierkursen erhalten den militärischen Schiffsführerausweis, wenn sie die Prüfung bestanden haben und die körperlichen, geistigen und militärischen Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Schiffes erfüllen.23
3 Keinen militärischen Schiffsführerausweis benötigen das militärische Personal sowie Fachlehrer und Fachlehrerinnen, wenn sie im Militärdienst, während ihrer beruflichen Tätigkeit oder der ausserdienstlichen militärischen Tätigkeit Militärschiffe mit einem eidgenössischen Schiffsführerausweis der entsprechenden Kategorie führen.24
4 Personen, denen der zivile Schiffsführerausweis entzogen wurde, dürfen im Militärdienst oder während der ausserdienstlichen militärischen Tätigkeit keine Schiffe führen.
5 Angehörige der Polizei, der Feuerwehr und der Sanität benötigen keinen militärischen Schiffsführerausweis, wenn sie während ihrer beruflichen Tätigkeit Militärschiffe mit einem kantonalen Schiffsführerausweis der entsprechenden Kategorie führen. Die Fahrberechtigung zum Führen von Militärschiffen wird ihnen nach Abschluss der ergänzenden Ausbildung durch das Kommando des Lehrverbandes Genie/Rettung/ABC für eine Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.25