1 Unmittelbar nach dem Melken muss die Milch an einen sauberen Ort verbracht werden, der so konzipiert und ausgerüstet ist, dass eine Kontamination ausgeschlossen ist.
2 Wird die Milch täglich zweimal geliefert, so ist sie mit fliessendem, kaltem Wasser wirkungsvoll vorzukühlen.
3 Wird die Milch täglich einmal geliefert, so muss sie direkt nach dem Melken innerhalb von zwei Stunden auf eine Temperatur von 8 °C oder tiefer abgekühlt und bei dieser Temperatur gelagert werden.
4 Wird die Milch nicht täglich geliefert, so muss sie weiter auf 6 °C oder tiefer abgekühlt und bei dieser Temperatur gelagert werden.18
5 Die Produzentin oder der Produzent hat die Kühlzeit und Lagertemperatur regelmässig zu überprüfen. Während der Kühlung und Lagerung darf keine qualitätsbeeinträchtigende Fettschädigung auftreten.
6 Bei Kuhmilch darf das erste Gemelk bis zum Abtransport in den Verarbeitungsbetrieb höchstens zwei Kalendertage gelagert werden.19
7 Die Milchverarbeiterin oder der Milchverarbeiter kann für die Herstellung von Käse abweichende Kühltemperaturen festlegen. Die Lagertemperatur darf jedoch maximal 18 °C betragen. Liegt die Lagertemperatur über 8 °C, so muss die Verarbeitung spätestens 24 Stunden nach der Gewinnung des ältesten Gemelks erfolgen.20