Art. 1 Masszahlen
Der Schlüssel für die Bemessung der Finanzkraft der Kantone besteht aus folgenden vier Masszahlen:
I. Volkseinkommen: | Volkseinkommen der Kantone pro Kopf. |
II. Steuerkraft: | Mit dem Index der Gesamtsteuerbelastung gewichtete Steuereinnahmen der Kantone und Gemeinden pro Kopf. |
III. Steuerbelastung: | Index der Belastung durch sämtliche Kantons- und Gemeindesteuern mit Berücksichtigung der Erträge der Nebensteuern (Liegenschaftssteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Handänderungssteuern) und der teuerungsbedingten Veränderungen der Einkommen im umgekehrten Verhältnis (Umkehrung der Vorzeichen bei den Differenzen zum Landesmittel). |
IV. Berggebiet: | Mittel aus dem Prozentanteil der nicht im Berggebiet liegenden Kulturfläche an der gesamten Kulturfläche und der Einwohnerzahl je Quadratkilometer Gesamtfläche ohne Öd- und Unland, Seen und Flüsse; bei der Bevölkerungsdichte werden über dem Landesmittel liegende Indexzahlen auf 100 festgesetzt. |