Bericht | Inhalt/Frist zur Einreichung | Periodizität |
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Jahresbericht Sicherheit | Bericht der Kernanlagen, mit einer Zusammenfassung und einer Beurteilung insbesondere des Betriebs und der Sicherheit, des Anlagezustandes, standortspezifischer Änderungen, der Organisation und des Personals, des Strahlenschutzes, der radioaktiven Abfälle, der radiologischen Situation sowie der Erkenntnisse aus der Verfolgung des Standes von Wissenschaft und Technik. Er enthält die Resultate der systematischen Sicherheitsbewertungen und berichtet über den Stand der Pendenzen des ENSI, Ereignisse und Befunde, Änderungen sowie Instandhaltungsarbeiten. Einzureichen bis spätestens zum 1. März des Folgejahres. | Kalenderjahr |
Jahresbericht Sicherung | Bericht der Kernanlagen mit den wesentlichen Angaben über die Sicherungsorganisation sowie einer Zusammenfassung aller Ereignisse des vergangenen Jahres im Bereich Sicherung. Er gibt insbesondere Auskunft über Personal und Organisation der Sicherung, Spezialeinsätze der Betriebswache, den Einsatz von Drittfirmen für Bewachungsaufgaben, Erfahrungen im Sicherungsbereich während des Revisionsstillstandes, Häufigkeit und Ergebnisse von Prüfungen und Funktionstests der Sicherungseinrichtungen, den Ausfall wichtiger Sicherungskomponenten, bauliche Veränderungen, besondere Ereignisse und Befunde sowie über die Statistik zum Ausweiswesen der Sicherungszonen. Der Bericht ist zu klassifizieren. Einzureichen bis spätestens zum 1. März des Folgejahres. | Kalenderjahr |
Quartalsbericht | Bericht des Zentralen Zwischenlagers, der geologischen Tiefenlager und des Paul-Scherrer-Instituts insbesondere über die Personendosen, die Anlagen- und Arealdosimetrie, die Abgaben radioaktiver Stoffe mit Abluft und Abwasser, die Umgebungsüberwachung, die radioaktiven Abfälle, Konditionierungskampagnen, Ereignisse und Befunde, Änderungen und Instandhaltungsarbeiten. Einzureichen bis spätestens zum Ende des Folgemonats zum Berichtsquartal. | Quartal |
Monatsbericht | Bericht der Kernkraftwerke über den Betrieb der Anlage und Vergleichsdarstellungen mit früheren Monaten (Trends), insbesondere über den Betrieb und die Sicherheit, Chemie, den Strahlenschutz, mit Angaben über die Personendosimetrie, die Abgaben radioaktiver Stoffe, die radioaktiven Abfälle, Ereignisse und Befunde, Organisation, Personal und Ausbildung sowie Projekte, Analysen, Rückfluss aus Betriebserfahrungen, Ereignisse in vergleichbaren Anlagen, Tätigkeiten und Ergebnisse der Instandhaltung. Einzureichen bis spätestens zum Ende des Folgemonats. | Monat |
Revisionsbericht Technik | Bericht der Kernkraftwerke mit Beschreibung und Bewertung aller sicherheitstechnisch bedeutenden Massnahmen, Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Tätigkeiten während der Revision. Einzureichen: - a.
- als Erstausgabe 4 Arbeitstage vor der geplanten Wiederinbetriebnahme der Anlage;
- b.
- vollständig bis spätestens 3 Monate nach Wiederinbetriebnahme der Anlage.
| Pro Revision der Anlage |
Revisionsbericht Strahlenschutz | Bericht der Kernkraftwerke zur Revision, mit detaillierten Angaben über die strahlenschutztechnischen Messungen und Erkenntnisse, einer Beurteilung durch den Betreiber und mit Vorschlägen für weitere dosisreduzierende Massnahmen. Einzureichen bis spätestens 3 Monate nach Wiederinbetriebnahme der Anlage. | Pro Revision der Anlage |
Revisionsbericht Physik | Bericht der Kernkraftwerke, mit den Resultaten und der Bewertung der beim Wiederanfahren nach der Revision durchgeführten reaktorphysikalischen Messungen (Physikmessungen) für verschiedene Leistungsstufen. Einzureichen: - a.
- Ergebnisse der Nulllast- und Anfahrmessungen vor dem Wiederanfahren der Anlage über 5 Prozent Nennleistung;
- b.
- vollständiger Bericht bis spätestens 3 Monate nach Wiederinbetriebnahme der Anlage.
| Pro Revision der Anlage |
Dosimetriebericht | Bericht der Kernanlagen mit Angaben über Kollektivdosen, Dosisverteilungen, Individualdosen und arbeitsspezifische Kollektivdosen. Einzureichen bis spätestens zum 1. März des Folgejahres. | Kalenderjahr |
Bericht über die Umgebungsüberwachung | Bericht der Kernkraftwerke, des Zentralen Zwischenlagers, der geologischen Tiefenlager und des Paul-Scherrer-Instituts über die Umgebungsüberwachung mit den Angaben über die Abgabe radioaktiver Stoffe und die Überwachung von Radioaktivität und Direktstrahlung in der Umgebung der Anlagen. Dieser Bericht kann Teil des Monatsberichtes oder des Quartalsberichtes sein. Einzureichen bis spätestens zum Monatsende des Folgemonats zum Berichtsquartal. | Quartal |
Bericht über radioaktive Quellen | Bericht der Kernanlagen mit einem Verzeichnis über alle in der Kernanlage vorhandenen radioaktiven Quellen. Einzureichen bis spätestens zum 1. März des folgenden Jahres. | Kalenderjahr |
Bericht umfassende Sicherheitsüberprüfung | Bericht der Kernkraftwerke über die periodische Sicherheitsüberprüfung, deren Ergebnisse und Bewertung. Einzureichen gemäss Anordnung des ENSI. | Alle 10 Jahre |
Unverfügbarkeitsdaten von Systemen und Komponenten | Bericht der Kernkraftwerke bei Unverfügbarkeit der im PSA-Modell berücksichtigten, risikorelevanten Komponenten über Datum und Dauer der Unverfügbarkeit, Komponentenbezeichnung sowie Kurzbeschreibung der Ursache der Unverfügbarkeit. Einzureichen bis spätestens zum 1. März des folgenden Jahres. | Kalenderjahr |
Liste der PSA-relevanten Anlagenänderungen | Bericht der Kernkraftwerke mit einer Liste der Anlagenänderungen, welche für die PSA relevant sein könnten, aber noch nicht im PSA-Modell berücksichtigt wurden. Einzureichen bis spätestens zum 1. März des folgenden Jahres. | Kalenderjahr |