172.220.111.343.1

Verordnung des VBS
über die Bewertung der besonderen
Funktionen im VBS

(Funktionsbewertungsverordnung VBS)

vom 21. Juni 2005 (Stand am 1. Januar 2021)

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport (VBS),
im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD),

gestützt auf Artikel 52 Absatz 5 der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 20011 (BPV),

verordnet:

Art. 1 Gegenstand

1 Diese Verordnung regelt die Zuweisung der besonderen Funktionen im VBS zu einer Lohnklasse (LK) nach Artikel 36 BPV.

2 Die Funktionsbewertungen sind in den Anhängen 1–5 aufgeführt.2

2 Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 7. Dez. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5043).

Art. 2 Bewertungsgrundlagen

1 Massgebend für die Funktionsbewertung sind die erforderliche Vorbildung, der Umfang des Aufgabenkreises sowie das Mass der betrieblichen Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Gefährdungen. Sie berücksichtigt ferner die fachliche Breite, Verschiedenartigkeit und Komplexität der Aufgaben sowie die Führungs­anforderungen.

2 Grundlagen der Funktionsbewertung sind die Aufgaben, die in der Stellen­be­schreibung festgehalten sind. Wenn eine Funktion verschiedenartige Aufgaben umfasst, richtet sich die Funktionsbewertung in erster Linie nach den Aufgaben, die den überwiegenden Teil der Arbeitszeit beanspruchen. Die weiteren Aufgaben sind angemessen zu berücksichtigen.

3 Funktionen mit vergleichbaren Voraussetzungen und Aufgaben sind gleich zu bewerten. Für Funktionen, die in einer Organisationseinheit nur vereinzelt vorkom­men, sind Vergleiche mit anderen Organisationseinheiten anzustellen.

4 Die dauernde und vollumfängliche Stellvertretung des oder der Vorgesetzten wird in der Regel mit einer zusätzlichen Lohnklasse abgegolten.

5 Wird für eine Stelle eine spezifische Ausbildung verlangt, so gilt dieses Erforder­nis als erfüllt, wenn die Aus- oder Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen worden ist.

6 Die Bewertung und Zuweisung einzelner Stellen zu den Lohnklassen 18–38 erfolgt im Einvernehmen mit den Bewertungsstellen nach Artikel 53 Buchstaben a und b BPV.3

3 Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 7. Dez. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5043).

Anhang 15

5 Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 15. Febr. 2019 (AS 2019 865). Bereinigt gemäss Ziff. I der V des VBS vom 24. Sept. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4173).

(Art. 1)

Verteidigung

1 Berufsoffizier/-in und Berufsunteroffizier/-in

Ziffer

Funktion, Bewertungskriterien

LK

1.1

Berufsoffizierskandidat/-in

13

Berufsoffizierskandidaten/-kandidatinnen nach bestandener Eignungsabklärung für Berufsoffiziere/-offizierinnen (BO) (Selektion 1) bis zur bestandenen Zulassungsprüfung zum Grundausbildungslehrgang (GAL) an der Militärakademie an der ETH Zürich (MILAK) (Selektion 2).

1.2

Berufsoffiziersanwärter/-in

15

Berufsoffiziersanwärter/-innen nach bestandener Zulassungsprüfung zum GAL (Selektion 2) vor und während des Bachelorlehrgangs (BLG) an der MILAK oder vor und während der Grundausbildung zum Berufsoffizier/zur Berufsoffizierin an der Militärschule (MS).

1.3

Berufsoffiziersanwärter/-in

18

Berufsoffiziersanwärter/-innen nach bestandener Zulassungsprüfung zum GAL (Selektion 2) vor und während des Diplomlehrgangs (DLG) an der MILAK.

1.4

Berufsoffizier/-in

22

BO mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (BLG, DLG) oder mit erfolgreich abgeschlossener MS, die als Berufsoffizier/-in Kompaniekommandant/-in (BO Kp Kdt), als Einheits-Berufsoffizier/-in (Einh BO) in Schulen und Kursen, als Klassenlehrer/-in (Kl L) in Kader- und Fachschulen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

Musik-Berufsoffiziere/-offizierinnen (Musik BO), die als solche eingesetzt sind.

(Einsatzgruppe 1)

1.5

Berufsoffizier/-in

24

Musik BO, die als Chef/-in (C) Musikbetrieb/-ausbildung eingesetzt sind.

1.6

Berufsoffizier/-in

26

BO, die als BO Kp Kdt, als Einh BO in Schulen und Kursen, als Kl L in Kader- und Fachschulen oder in einer gleichwertigen Funk­tion in der ganzen Breite ihres Ausbildungsspektrums vielseitig und breit eingesetzt sind.

(Einsatzgruppe 2)

1.7

Berufsoffizier/-in

27

BO, die den Weiterausbildungs­lehrgang 1 (WAL 1) erfolgreich abgeschlossen haben und als Schul­kommandant/-in Stellvertreter/-in (Schul Kdt Stv), als Gruppenchef/-in im Kommando Höhere Kaderausbildung der Armee (HKA) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

(Einsatzgruppe 3)

1.8

Berufsoffizier/-in

28

BO, die den Weiter­ausbildungslehrgang 2 (WAL 2) erfolgreich abgeschlossen haben und als Schul Kdt einer Kleinschule oder in einer gleich­wertigen Funktion eingesetzt sind.

(Einsatzgruppe 3+)

1.9

Berufsoffizier/-in

29

BO, die den WAL 2 erfolgreich abgeschlossen haben und als Schul Kdt, als Verteidigungs­attaché/-e oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

(Einsatzgruppe 4)

1.10

Berufsoffizier/-in

30

BO, die den WAL 2 erfolgreich abgeschlossen haben und als Stv Kdt Lehrverband (LVb), als Kdt Kompetenzzentrum ABC-KAMIR oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

(Einsatzgruppe 5)

1.11

Berufsoffizier/-in

31

BO, die den WAL 2 erfolgreich abgeschlossen haben und als Stv Kdt MILAK, als Kdt Kompetenzzentrum SWISSINT, als Kdt Kommando Spezialkräfte (KSK) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

(Einsatzgruppe 5)

1.12

Berufsunteroffizierskandidat/-in

12

Berufsunteroffizierskandidaten/-kandidatinnen nach bestandener Eignungsabklärung für Berufsunteroffiziere/-offizierinnen (BU) (Selektion 1) bis zur bestandenen Zulassungsprüfung zum GAL an der Berufsunteroffiziersschule der Armee (BUSA) (Selektion 2).

1.13

Berufsunteroffiziersanwärter/-in

13

Berufsunteroffiziersanwärter/-innen nach bestandener Zulassungsprüfung zum GAL (Selektion 2) vor und während des GAL an der BUSA.

1.14

Berufsunteroffizier/in

15

BU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der BUSA, die als Fachaus­bilder/-in in Schulen, Lehrgängen (LG) und Kursen oder in einer gleichwer­tigen Funktion eingesetzt sind.

(Einsatzgruppe 1)

1.15

Berufsunteroffizier/-in

20

BU, die in der ganzen Breite ihres Ausbildungsspektrums vielsei­tig als Fachausbilder/-in oder als Armeefahrlehrer/-in, als C Dienste, als C Verkehr und Transport (VT) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

(Einsatzgruppe 2)

1.16

Berufsunteroffizier/-in

21

BU, die eine Funktion mit erhöhter Fach- und Ausbildungsverant­wortung aus­üben.

(Einsatzgruppe 2+)

1.17

Berufsunteroffizier/-in

22

BU mit erfolgreich abgeschlossenem WAL 1, die als C Fachbereich, als Klassenlehrer/-in in Kaderschulen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

(Einsatzgruppe 3)

1.18

Berufsunteroffizier/-in

23

BU mit erfolgreich abgeschlossenem WAL 2, die als Führungs­gehilfe/-gehilfin (Fhr Geh) Kdt, als Klassenlehrer/-in an der BUSA, als Fhr Geh von Schul Kdt, als C Fachausbildung oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

(Einsatzgruppe 4)

1.19

Berufsunteroffizier/-in

24

BU mit vor oder nach der Funktionsübernahme absolviertem WAL 3, die als Fhr Geh Stufe V, als C Einsatz und Laufbahnsteuerung (ELS), BU, Heer (HE), Luftwaffe (LW), Logistikbasis der Armee (LBA), HKA, Führungsunterstützungsbasis (FUB) und Kdt LVb, als Lehrgangsleiter/-in an der BUSA, als C Grundlagen Militärisches Personal oder in einer gleichwertigen Funktion ein­gesetzt sind.

(Einsatzgruppe 5)

2 Fachberufsoffizier/-in, Fachberufsunteroffizier/-in und Berufssoldat/-in

Ziffer

Funktion, Bewertungskriterien

LK

2.1

Fachberufsoffiziersanwärter/-in

10

Fachberufsoffiziersanwärter/-innen während der Grundausbildung zum/zur Angehörigen der Militärpolizei (MP).

2.2

Fachberufsoffizier/-in

15

Fachberufsoffiziere/-offizierinnen (FBO) mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung, die als Operator/-in Logistik (Log) im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

Fachberufsoffiziersanwärter/-innen während der Grundausbildung zum/zur Angehörigen des Armee-Aufklärungsdetachement 10 (AAD 10).

2.3

Fachberufsoffizier/-in

16

FBO mit abgeschlossener Polizeiausbildung, die als Operator/-in im MP Spezial-Detachement (Spez Det) im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.4

Fachberufsoffizier/-in

17

FBO mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbil­dung zum Operator/zur Operatorin des AAD 10 im KSK, die als solche oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.5

Fachberufsoffizier/-in

18

FBO mit einer Sicherheits-, Polizei-, oder Spezialausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Gruppenführer/-in (Grfhr) im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.6

Fachberufsoffizier/-in

19

FBO mit einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung, die als C MP Sicherheitstransporter, als Leiter/-in Polizeiinformationstechnologie oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.7

Fachberufsoffizier/-in

20

FBO mit einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen in den Bereichen Sicherheit, Polizei oder KAMIBES, die als Zugführer/-in (Zfhr) oder in einer gleichwertigen Funktion einge­setzt sind.

2.8

Fachberufsoffizier/-in

21

FBO mit einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Operationsoffizier/-in (Op Of) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.9

Fachberufsoffizier/-in

22

FBO mit einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Stv Kdt MP Spez Det im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.10

Fachberufsoffizier/-in

23

FBO mit einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als MP Of Kriminalpolizei (Kripo) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.11

Fachberufsoffizier/-in

24

FBO mit einer Polizeiausbildung oder einer Spezialausbildung im Bereich Minenräumung, Explosive Ordnance Disposal oder Peace Support Operation, die als C Einsatzkommando oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.12

Fachberufsoffizier/-in

25

FBO mit einer Polizeiausbildung oder einer Spezialausbildung, die als Kdt MP Spez Det im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.13

Fachberufsunteroffiziersanwärter/-in

10

Fachberufsunteroffiziersanwärter/-innen während der Grundaus­bildung zum/zur Angehörigen der MP.

2.14

Fachberufsunteroffizier/-in

11

Fachberufsunteroffiziere/-offizierinnen (FBU), die als Sachbearbeiter/-in Log oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.15

Fachberufsunteroffiziersanwärter/-in

12

Fachberufsunteroffiziersanwärter/-innen während der Grundaus­bildung zum/zur Angehörigen des AAD 10.

2.16

Fachberufsunteroffizier/-in

13

FBU mit einer Sicherheitsausbildung, die als MP Sicherheits-Uof oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.17

Fachberufsunteroffizier/-in

14

FBU mit einer Sicherheitsausbildung, die als Stv C Diensthunde­wesen MP oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.18

Fachberufsunteroffizier/-in

15

FBU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung, die als Operator/-in Log im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

Fachberufsunteroffiziersanwärter/-innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium während der Grundausbildung zur/zum Angehörigen des AAD 10.

2.19

Fachberufsunteroffizier/-in

16

FBU mit einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung die als Operator/-in im MP Spez Det im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.20

Fachberufsunteroffizier/-in

17

FBU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung zum Operator/zur Operatorin des AAD 10, die als solche eingesetzt sind.

FBU mit einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung (Personenschutz, KAMIBES) sowie erweiterten Kenntnissen, die als Operator/-in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.21

Fachberufsunteroffizier/-in

18

FBU mit einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Grfhr MP Spez Det im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.22

Fachberufsunteroffizier/-in

19

FBU mit einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung die als MP Uof Sicherheitstransporte oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.23

Fachberufsunteroffizier/-in

20

FBU mit einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen in den Bereichen Sicherheit oder Polizei, die als Zfhr im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.24

Fachberufsunteroffizier/-in

21

FBU mit einer Polizeiausbildung sowie kriminalpolizeilichen Kenntnissen, die als MP Uof Kripo oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.25

Berufssoldatenanwärter/-in

10

Berufssoldatenanwärter/-innen während der Grundausbildung zur/zum Angehörigen der MP.

2.26

Berufssoldat/-in

13

Berufssoldat/-innen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und erweiterten Kenntnissen, die als Material- oder Munitions­spezialist/-in eingesetzt sind.

3 Angehörige des militärischen Flugdienstes

Ziffer

Funktion, Bewertungskriterien

LK

3.1

Berufsmilitärpilotkandidat/-in

13

Berufsmilitärpilotkandidaten/-kandidatinnen während der Abklärung der fliegerischen Eignung in der Pilotenschule der Luftwaffe.

3.2

Berufsmilitärpilotanwärter/-in

15

Berufsmilitärpilotanwärter/-innen während der Grundausbildung zum Berufsmilitärpiloten/zur Berufsmilitärpilotin (BMP).

3.3

Berufsmilitärpilot/-in

24

BMP, die als Pilot/-in, als Fluglehrer/-in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.4

Berufsmilitärpilot/-in

25

BMP mit erhöhter Führungsverantwortung, die als Staffelkommandant/-in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.5

Berufsmilitärpilot/-in

26

BMP mit höherer Führungsverantwortung oder selb­ständiger Fachverantwortung, die als Geschwaderkommandant/-in, als C Fachdienst oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.6

Berufsmilitärpilot/-in

27

BMP mit höherer Führungsverantwortung und er­weiterten Kompetenzen, die als Lehrgangskommandant/-in Pilotenaus­wahl / fliegerische Grundausbildung, als Kdt Lufttransportdienst des Bundes oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.7

Berufsmilitärpilot/-in

28

BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwortung und erweiterten Kompetenzen, die als C Berufsfliegerkorps Luftwaffe, als C Luftverteidigung, als C Luftaufklärung, als C Lufttransport oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.8

Berufsmilitärpilot/-in

29

BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwortung, erweiterten Kompetenzen und grösserer Führungsspanne, die als Kdt Pilotenschule LW oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.9

Berufsmilitärpilot/-in

30

BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwortung, erweiterten Kompetenzen und grösserer Führungsspanne, die als Chef/-in A3/5 Unterstabschef/-in Operationen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.10

Berufsmilitärpilot/-in

31

BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwortung, erweiterten Kompetenzen und grösserer Führungsspanne, die als C Operationszentrale LW oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.11

Berufsbordoperateur/-in

22

Berufsbordoperateure/-operateurinnen (BBO), die als Operateur/-in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.12

Berufsbordoperateur/-in

23

BBO, die als Stv C Simulator oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.13

Berufsbordoperateurin/-operateur

25

BBO mit erhöhter Führungsverantwortung, die als C Flugoperationen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.14

Berufsbordoperateur/-in

26

BBO mit höherer Führungsverantwortung oder selbständiger Fachverantwortung, die als C Fachdienst oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.15

Berufsbordoperateur/-in

28

BBO mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwortung und erweiterten Kompetenzen, nach entsprechender Zusatzausbildung / Fähigkeitsabklärungen, die als C Sparte oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.16

Berufsdrohnenpilot/-in

23

Berufsdrohnenpiloten/-pilotinnen (BDP), die als Pilot/ -in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

4 Zeitmilitär

Ziffer

Funktion, Bewertungskriterien

LK

4.1

Zeitoffizier/-in

13

Zeitoffiziere/-offizierinnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Zfhr, die als Einh Kdt Stv, als Zfhr, als Quartiermeister/-in oder als Subalternoffizier in Stäben eingesetzt sind.

4.2

Zeitoffizier/-in

15

Zeitoffiziere/-offizierinnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Einh Kdt, die als C Transportzentrale / Stv C und als Of in Stäben eingesetzt sind.

4.3

Zeitoffizier/-in

16

Zeitoffizier/-in mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum/zur Einh Kdt, die als solche oder als Einsatzplaner/-in Of eingesetzt sind.

4.4

Zeitoffizier/-in

24

Militärische Untersuchungsrichter/-innen, die als Strafverfolgungsorgan der Militärjustiz Strafuntersuchungen in der militärischen Gerichts­barkeit, insbesondere im Bereich des Militärstrafgesetzes, des Strassenverkehrsgesetzes und bei Widerhandlungen gegen das humanitäre Völkerrecht durchführen.

4.5

Zeitunteroffizier/-in

9

Zeitunteroffiziere/-offizierinnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Grfhr (Korporal, Wachtmeister, Oberwachtmeister), die als Team-C, als Bereichs­-C, als Spezialist/-in, als Grfhr, als Fahrzeug Kdt, als Küchenchef/-in, als Zfhr Stv oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

4.6

Zeitunteroffizier/-in

12

Zeitunteroffiziere/-offizierinnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Hauptfeldweibel, Feldweibel oder Fourier, die als Einheitsfeldweibel/-in, als Technischer Unteroffizier/Technische Unteroffizierin, als Einheitsfourier/-in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

4.7

Zeitunteroffizier/-in

13

Zeitunteroffiziere/-offizierinnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Log Zfhr, die als solche eingesetzt sind.

4.8

Zeitsoldat/-in

7

Zeitsoldaten/-innen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Soldaten (Soldat, Gefreiter, Obergefreiter), die als Spitzensportler/-in oder in verschiedenen Soldaten­funktio­nen eingesetzt sind.

5 Militärische Fahrschule

Ziffer

Funktion, Bewertungskriterien

LK

5.1

Fahrlehrer/-in

16

Fahrlehrer/-innen mit eidgenössischem Fachausweis und Fahrlehrer­ermächtigung, die hauptamtlich als Fahrlehrer/-in eingesetzt sind.

6 Pflegedienst

Ziffer

Funktion, Bewertungskriterien

LK

6.1

Pflegefachperson

14

Pflegefachpersonen mit abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pflege­fachfrau/Pflegefachmann HF oder gleichwertiger Ausbil­dung, die als Fachperson in einem medizinischen Zentrum oder einer Kranken­abteilung eingesetzt sind und denen Aufgaben in der Pflege, der Behandlung und der Betreuung von Patienten/Patientinnen, im administrativen und logisti­schen Betrieb sowie in der Fachausbildung von Angehörigen der Truppe übertragen sind.

6.2

Leiter/-in Krankenabteilung / medizinisches Zentrum der Region

15

Pflegefachpersonen mit abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pflege­fachfrau/Pflegefachmann HF oder gleichwertiger Ausbildung,-die ein medizinisches Zentrum der Region oder eine Krankenabteilung leiten.

6.3

Chef/-in Pflegedienst einer militärmedizinischen Region

16

Pflegefachpersonen mit abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pflege­fachfrau/Pflegefachmann HF oder gleichwertiger Ausbildung sowie Führungserfahrung, denen die Gesamtverantwortung für eine militär­medizinische Region übertragen ist und die gleichzeitig ein medizi­nisches Zentrum der Region oder eine Krankenabteilung leiten.

6.4

Chef/-in Pflegedienst der Armee

25

Pflegefachpersonen mit Bachelor of Science in Pflege oder abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF mit langjähriger funktionsrelevanter Berufs- und Führungserfahrung, welche die Gesamtverantwortung für die Konzeption, die Organisation und die Ausbildung des stationären Pflegedienstes und der ambulanten Patientenbetreuung in der Armee tragen.

Anhang 26

6 Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 15. Febr. 2019, in Kraft seit 1. April 2019 (AS 2019 865).

(Art. 1)

armasuisse

Ziffer

Funktion, Bewertungskriterien

LK

1

Testpilot/-in

25

Testpiloten/-pilotinnen, die für Prototypenerprobungen, Evaluationen, Ein­fliegen, Abnahmen, Waffenversuche und Flugdemonstrationen eingesetzt sind.

2

Chefpilot/-in Helikopter / Jet

26

Testpiloten/-pilotinnen, denen die Leitung der Gruppe Testpiloten/-pilotinnen Helikopter oder Jet übertragen ist.

3

Chef/-in Testpilot/-in

27

Chefpiloten/-pilotinnen, denen die fachliche, organisatorische und personelle Führung aller Testpiloten/-pilotinnen übertragen ist und die gleichzeitig eine der Gruppen Testpiloten/-pilotinnen Helikopter oder Jet leiten.

4

Flugversuchsingenieur/-in

24

Ingenieure/Ingenieurinnen ETH / FH oder Physiker/-innen, die als Flugversuchsingenieur/-in eingesetzt sind.

5

Chef/-in Flugversuchsingenieur/-in

26

Flugversuchsingenieure/-ingenieurinnen, denen die fachliche, organisatorische und personelle Leitung der Gruppe Flugversuchs­ingenieure/-ingenieurinnen übertragen ist.

Anhang 37

7 Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 15. Febr. 2019, in Kraft seit 1. April 2019 (AS 2019 865).

(Art. 1)

swisstopo

Ziffer

Funktion, Bewertungskriterien

LK

1

Kartograf/-in

18

Kartografen/-grafinnen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis als Geomatiker/-in oder mit gleichwertiger Ausbildung, die mit vielfältigen Aufgaben der topografischen oder thematischen Kartografie betraut sind oder kartografische Arbeiten auf dem Spezialgebiet der militärischen Kartografie ausführen, die höhere Anforderungen stellen.

2

Kartograf/-in

19

Kartografen/-innen nach Ziffer 1 mit vergleichbaren Tätigkeiten, die erweiterte Fachkenntnisse erfordern.

Anhang 48

8 Fassung gemäss Ziff. II Abs. 1 der V des VBS vom 7. Dez. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5043).

(Art. 1)

Bevölkerungsschutz

Ziffer

Funktion, Bewertungskriterien

LK

1

Instruktor-Anwärter/in

15

Instruktor-Anwärter/innen mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis oder Matura während des Diplomlehrgangs an der Lehrpersonalschule des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS).

2

Instruktor-Anwärter/in

18

Instruktor-Anwärter/innen mit abgeschlossenem Studium an einer höheren Fachschule oder einer Hochschule während des Diplom­lehrgangs an der Lehrpersonalschule des BABS.

3

Instruktor/in

21

Mitarbeiter/innen mit abgeschlossenem Diplomlehrgang zur Zivilschutz-Instruktorin/zum Zivilschutz-Instruktor/an der Lehrpersonalschule des BABS, die als Lehrperson, Coach und Praxisbegleiter/in in Kursen und Übungen für Kader, Spezialisten/innen und Lehrpersonen im Bevölkerungsschutz, bei der Ausbildung der zivilen Führungsorgane sowie bei der Erarbeitung von Ausbildungsdokumentationen eingesetzt sind.

4

Dozent/in

22

Instruktorinnen/Instruktoren nach Ziffer 3 mit mehrjähriger Erfahrung und eidgenössischem Fachausweis als Ausbilder/in, die zusätzlich als Teilprojektleiter/in für die Erarbeitung von Ausbildungs­dokumentationen verantwortlich sind und als Leiter/in von Veranstaltungen an externen Standorten eingesetzt werden.

5

Systemingenieur/in

22

Fachspezialistinnen/Fachspezialisten mit abgeschlossenem Hochschulstudium Richtung Informatik, Elektro- oder Netzwerktechnik, mit eidgenössischem Fachausweis als Ausbilder/in und mit mehrjähriger Erfahrung, die als Lehrperson in Kursen für Kader, Spezialisten/innen und Lehrpersonen im Bevölkerungsschutz sowie als Systemverantwortliche/r eingesetzt und die als Teilprojektleiter/in für die Erarbeitung von technischen Ausbildungsdokumentationen verantwortlich sind.

6

Projektleiter/in

23

Dozentinnen/Dozenten nach Ziffer 4 oder System­ingenieurinnen/Systemingenieure nach Ziffer 5 mit langjähriger Erfahrung und erfolgreich absolvierter Ausbildung zum Certified Project Management Associate (IPMA Level D), die hauptsächlich als Projektleiter/in für Fach- und Geschäftsbereichsprojekte eingesetzt sind.

7

Fachexpertin/Fachexperte/

24

Projektleiter/innen nach Ziffer 6 mit langjähriger Erfahrung und erfolgreich absolvierter Ausbildung zum Certified Project Manager (IPMA Level C), die zusätzlich die gesamte Verantwortung für die Durchführung von Veranstaltungen und Übungen tragen, sowie die Verantwortung für die Organisation und Weiterentwicklung von Fachgebieten wahrnehmen.

8

Chef/in Fachbereich

27

Lehrpersonen mit abgeschlossener Führungsausbildung, die zusätzlich die vollumfängliche Führung des Fachbereichs in personeller, fachlicher, administrativer und finanzieller Hinsicht wahrnehmen. Sie verantworten die gesamte fachtechnische Organisation und Koordination sowie die Durchführung von Veranstaltungen. Als Projektleiter/in verantworten sie komplexe Amts- und Geschäftsbereichsprojekte und die stetige Weiterentwicklung des Fachbereichs unter Einbezug aller notwendigen Informationen über den jeweiligen Stand der Entwicklungen der Fachgebiete inner- und ausserhalb des Bevölkerungsschutzes und stellen die Aus- und Weiterbildung des unterstellten Personals sicher.

Anhang 59

9 Fassung gemäss Ziff. II Abs. 1 der V des VBS vom 7. Dez. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5043).

(Art. 1)

Sport

Ziffer

Funktion, Bewertungskriterien

LK

1

Sportlehrer/in

20

Inhaber/innen eines Turn- und Sportlehrerdiploms I oder II einer Hoch­schule, Mitarbeiter/innen mit dem Sportlehrerdiplom BASPO der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) oder abgeschlossener Ausbildung als Sportlehrer/innen an einer Privatschule mit gleichwertigen Aufgaben, die als Fachlehrer/innen, als Klassenlehrer/innen oder als Kursleiter/innen eingesetzt sind.

2

Sportlehrer/in

23

Sportlehrer/innen, die ein J+S-Sportfach leiten oder denen gleichwertige Aufgaben übertragen sind.

3

Chefsportlehrer/in

24

Chefsportlehrer/innen, die einen Ausbildungsbereich leiten oder gleich­wertige Führungsaufgaben erfüllen oder die ein anspruchsvolles J+S-Sportfach leiten und durch fachliche Spezialisierung für das BASPO (EHSM) besonders wichtige Ausbildungsaufgaben erfüllen.

4

Chefsportlehrer/in

25

Chefsportlehrer/innen, die einen grossen Ausbildungsbereich leiten oder entsprechende Führungsaufgaben erfüllen.

Anhänge 6–1010

10 Aufgehoben durch Ziff. II Abs. 2 der V des VBS vom 7. Dez. 2015, mit Wirkung seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5043).

Anhang 1111

11 Eingefügt durch Ziff. II der V des VBS vom 13. Dez. 2006 (AS 2006 5275). Aufgehoben durch Ziff. II Abs. 2 der V des VBS vom 7. Dez. 2015, mit Wirkung seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5043).