Art. 1 Berufsbezeichnung und Berufsbild
1 Die Berufsbezeichnung ist Hotelfachfrau / Hotelfachmann.
2 Hotelfachleute zeichnen sich namentlich durch folgende Tätigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie sind sich der Bedeutung von Arbeiten im Unterhalt, zum Werterhalt des Betriebes, in der Wäscheversorgung, bei organisatorischen Aufgaben und in der Logistik bewusst.
- b.
- Sie führen diese Arbeiten selbstständig aus.
- c.
- Sie wirken im Verpflegungsbereich und an der Réception mit.
- d.
- Sie denken und handeln gäste- und teamorientiert sowie betriebswirtschaftlich.
- e.
- Sie beherrschen die Grundsätze von Hygiene, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Rahmen ihrer Tätigkeiten.